#Körperverletzung auf der Arbeit

1 messages · Page 1 of 1 (latest)

zinc ridge
#

Dabei dürfte es sich um eine Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB handeln. Strafbewährt mit Freiheitsstrafe von 6 monaten bis 10 Jahren.

Strafrechtlich verjährt das ganze nach § 78 III Nr 3 nach 10 jahren.
Wenn das ganze 2013 war, ist es Strafrechtlich also verjährt. Eine Strafanzeigt bringt also hier nichts mehr.

Beim schadenersatz sieht es besser aus: Zivilrechtliche verjährung richtet sich nach § 199 II BGB und beträgt 30 Jahre.

austere swallow
#

Strafrechtlich könnte das bereits verjährt sein. Das dürfte unter gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB, fallen. Höchstmaß sind 10 Jahre Freiheitsstrafe. Die Verfolgung einer solchen Straftat verjährt gem. § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB nach 10 Jahren.
Zivilrechtlich kann auch ohne strafrechtliche Verurteilung Schadensersatz gefordert werden, wobei das dann halt eigenständig passieren muss und nicht im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens angehängt an das strafrechtliche Verfahren. Muss man halt selbst alles nachweisen, anstatt einem das von der Staatsanwaltschaft abgenommen wird.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatz (inkl. Schmerzensgeld, was ja immaterieller Schadensersatz ist) dürfte hier 30 Jahre betragen gem. § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB.

craggy zealot
#

Danke für die Antwort! Das habe ich auch so gelesen. Einen Zeugen für den Vorfall hätte ich tatsächlich auch noch. Würde ich die Forderung an den Ausbildungsbetrieb selber oder die Einzelpersonen stellen?

zinc ridge
#

Die Täter haften hier gesammtschulderisch persönlich

austere swallow
zinc ridge
#

gegen den ausbildungsbetrieb wird man hier kaum was geltend machen können. Dass ein Kollege einen anderen anzündet ist jetzt nicht unbedingt ein typisches betriebsrisiko gegen das der Betrieb vorsorgen müsste

craggy zealot
#

Verstehe. Das nachzuweisen sollte ja kein Problem sein, man bekommt ja sicher im Krankenhaus noch Nachweise über die Behandlungen#

zinc ridge
craggy zealot
supple bramble
craggy zealot
#

Naja, die wussten natürlich was geschehen hast, ist eine kleine Werkstatt gewesen mit wenigen Mitarbeitern. Was da hinter den Kulissen passiert ist und worüber gesprochen wurde kann ich nicht sagen, da ich damals kurz danach mein Ausbildungsverhältnis dort abgebrochen habe. Ich habe immer bei anderen erzählt, es wäre ein Arbeitsunfall gewesen und ich hätte mich versehentlich selbst angezündet.

zinc ridge
#

Naja am Ende kann ich nur dazu raten - wenn du es ernsthaft in Betracht ziehst - mit einem Anwalt drüber zu reden. Den wirst du wahrscheinlich ohnehin brauchen

#

Jedenfalls zivilrechtlich bestehen die ansprücht für 30 Jahre...

Strafrechtlich ist es sehr wahrscheinlich verjährt, esseiden ein Gericht kame zu dem schluss, dass das als versuchter totschlag oder schwere Brandstiftung einzustufen ist. Beides halte ich der Schilderung des Sachverhalts aber nicht für wahrscheinlich. Für eine Brandstiftung müsst eben ein gebäude oder ähnliches angezündet worden sein und nicht ein Mensch. Totschlag könnte man natürlich als dolus eventualis überlegen, aber das ist schon sehr weit hergeholt.