Dabei dürfte es sich um eine Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB handeln. Strafbewährt mit Freiheitsstrafe von 6 monaten bis 10 Jahren.
Strafrechtlich verjährt das ganze nach § 78 III Nr 3 nach 10 jahren.
Wenn das ganze 2013 war, ist es Strafrechtlich also verjährt. Eine Strafanzeigt bringt also hier nichts mehr.
Beim schadenersatz sieht es besser aus: Zivilrechtliche verjährung richtet sich nach § 199 II BGB und beträgt 30 Jahre.