#Kind aus Vergewaltigung erbberechtigt?
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Grundsätzlich ja, wobei das natürlich schonmal auf den Pflichtteil beschränkt werden kann.
Der Pflichtteil kann quasi nur unter den Voraussetzungen des § 2333 Abs. 1 BGB oder § 2339 Abs. 1 BGB aberkannt bzw. angefochten werden.
Was aber bedeuten würde, dass der erbe selber - also das kind sich irgendwas zu schulden kommen lassen muss. Wie das kind entstanden ist ist dafür irrelevant
Genau, darauf wollte ich hinaus. Die Voraussetzungen liegen für das Kind selbst nicht vor, "nur" weil es aus einer Vergewaltigung entstanden ist.