#Vorladung wegen Warenbetrugs

1 messages · Page 1 of 1 (latest)

raw kiln
#

Bei minderjährig stellt sich erstmal die Frage, wie minderjährig? Schon strafmündig zum Tatzeitpunkt?

sage kite
#

Die Frage hatten wir doch erst die Tage 🤔

weary wyvern
#

16

real vale
#

Im Jugendstrafrecht gibt es so viele Variablen, da kann man keine Prognosen über das Urteil stellen.

weary wyvern
sage kite
#

@weary wyvern was hat sich seit der letzten Frage geändert das du diese erneut stellen musst?

sage kite
somber nymph
#

Ich bezweifle dass sich die Antwort "er soll zu einem Anwalt gehen" geändert hat.

sage kite
weary wyvern
#

das was oben steht ist eher die wahrheit

real vale
#

Frage mich ein bisschen was die Todesanzeige da macht?
Ist der Täter verstorben? Hat der Täter eine Todesanzeige über einen Angehörigen mit seiner Anschrift aufgegeben?

Also wie die Todesanzeige mit dem Sachverhalt in Verbindung gebracht wird

sage kite
weary wyvern
#

hätte gedacht das ändert was

real vale
sage kite
#

ich sehe hier nicht inhaltlich neues, was die bisherige Beurteilung (einen Anwalt konsultieren) ändert

raw kiln
#

Das mit dem Anwalt wäre schon der beste Weg. Der "Freund"/Täter ist minderjährig und hat vermutlich noch keine Rechtschutzversicherung. Er solle mal seine Eltern fragen, ob direkte Familienangehörige ggf. mitversichert sind, sofern sie eine Rechtschutzversicherung haben.

sage kite
civic brook
weary wyvern
sage kite
#

das mit der Todesanzeige erschließt sich mir jetzt auch nicht ganz, wüsste aber nicht was der Fragensteller jetzt hier von uns hören möchte

real vale
#

Und, wichtiges Detail:
Der vorherige Post klingt nach einem Identitätsdiebstahl und einem unbekannten Betrüger. Hier klingt es so ein bisschen nach einem Geständnis

somber nymph
#

Wie es zur Anzeige kam ist ja auch relativ egal. Dass etwas Verbotenes getan wurde, wird ja quasi zugegeben.

sage kite
civic brook
#

Die Details sind im Endeffekt völlig egal. Die Antwort ist Anwalt.

crimson vector
#

Sagen wir so, was sich natürlich ändert ist, dass wenn er es tatsächlich selbst war und entsprechend auch es auch mehrere opfer gab, dann ist die chance dass man ihm das vor gericht auch beweisen kann natürlich deutlich grösser

raw kiln
real vale
sage kite
crimson vector
#

Das heisst die option "Abwarten ob was kommt (gerichtstermin ect.) und DANN zum anwalt", von der würde ich dann abraten, denn wenn was kommt ist das kind in den brunnen gefallen

weary wyvern
crimson vector
sage kite
#

vor allem wenn man hier schon ein Geständnis abgegeben hat...

raw kiln
crimson vector
raw kiln
sage kite
#

also bleibts dabei: ab zum Anwalt.

Und damit können wir den Thread hier auch eigentlich wieder schließen...

crimson vector
#

Ohne anwalt kann man eigentlich nur einen tipp geben: KLAPPE HALTEN

#

und von diesem tip gibt es auch keine ausnahmen solange kein anwalt irgendwas dazu gesagt hat.

weary wyvern
#

oke

real vale
civic brook
crimson vector
raw kiln
crimson vector
#

Die kommisare sind geschult dich so einzuwickeln dass du dann doch irgendwas verrätst

raw kiln
#

Ich gehe davon aus, dass "der Freund" nicht polizeilich bekannt oder vorbestraft ist.

sage kite
crimson vector
#

und bei einem mehrfachtäter erst recht nicht

raw kiln
crimson vector
sage kite
weary wyvern
#

danke -

raw kiln
#

TL;DR: Anwalt suchen und finden

crimson vector
#

Beim gesammtschaden von ~700€ und 10 Opfern würde ich davon ausgehen, dass das mit Sozialstunden endet vor gericht, aber das ist nur eine grobe Prognose.... ggf. ist da auch mal ein Freizeitarrest oder so drin, je nachdem wie der beschuldigte sich gibt
Davon ausgehend, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft ist

sage kite
#

Das was wir auch schon im letztem Thread sagten ^^