#Vorladung wegen Warenbetrugs
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Die Frage hatten wir doch erst die Tage 🤔
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Im Jugendstrafrecht gibt es so viele Variablen, da kann man keine Prognosen über das Urteil stellen.
szenario hat sich wohl geändert
@weary wyvern was hat sich seit der letzten Frage geändert das du diese erneut stellen musst?
Und zwar wo genau?
Ich bezweifle dass sich die Antwort "er soll zu einem Anwalt gehen" geändert hat.
für alle neu Mitlesenden: https://discord.com/channels/574905707925864462/1309513079008133210
hier gabs schon die entsprechenden Antworten.
das was oben steht ist eher die wahrheit
Frage mich ein bisschen was die Todesanzeige da macht?
Ist der Täter verstorben? Hat der Täter eine Todesanzeige über einen Angehörigen mit seiner Anschrift aufgegeben?
Also wie die Todesanzeige mit dem Sachverhalt in Verbindung gebracht wird
und das ändert nun exakt was an den bisherigen Antworten?
hätte gedacht das ändert was
Ist jetzt ein Freund der die Vorladung bekommen hat
ich sehe hier nicht inhaltlich neues, was die bisherige Beurteilung (einen Anwalt konsultieren) ändert
Das mit dem Anwalt wäre schon der beste Weg. Der "Freund"/Täter ist minderjährig und hat vermutlich noch keine Rechtschutzversicherung. Er solle mal seine Eltern fragen, ob direkte Familienangehörige ggf. mitversichert sind, sofern sie eine Rechtschutzversicherung haben.
Rechtsschutz im Strafrecht dürfte eher sportlich sein ^^
Sehr glaubwürdig auf jeden Fall
für mich wär die die einzige erklärung wie die anzeige da angekommen ist wo sie angekommen ist, mehr als ein name war nie im raum
das mit der Todesanzeige erschließt sich mir jetzt auch nicht ganz, wüsste aber nicht was der Fragensteller jetzt hier von uns hören möchte
Und, wichtiges Detail:
Der vorherige Post klingt nach einem Identitätsdiebstahl und einem unbekannten Betrüger. Hier klingt es so ein bisschen nach einem Geständnis
Wie es zur Anzeige kam ist ja auch relativ egal. Dass etwas Verbotenes getan wurde, wird ja quasi zugegeben.
das ist doch schon ein Geständnis hier, oder? ^^
Die Details sind im Endeffekt völlig egal. Die Antwort ist Anwalt.
Sagen wir so, was sich natürlich ändert ist, dass wenn er es tatsächlich selbst war und entsprechend auch es auch mehrere opfer gab, dann ist die chance dass man ihm das vor gericht auch beweisen kann natürlich deutlich grösser
Hm. Soweit ich weiß gibt es Versicherungen die Strafrecht mit einschließen. Aber wie das ist, wenn man selbst Täter und nicht Geschädigter ist, weiß ich leider nicht.
Da gibt es viele Mittel. Eigentlich immer klappt es mit dem Einwohnermeldeamt
Versicherungen gibts prinzipiell für eigentlich alles. ^^
Das heisst die option "Abwarten ob was kommt (gerichtstermin ect.) und DANN zum anwalt", von der würde ich dann abraten, denn wenn was kommt ist das kind in den brunnen gefallen
meine mutter sieht das leider nicht ein, selbst wenn ich selbst zahlen würde, deswegen interessiert mich was so passieren würde wenn ich zur vorladung erscheine
Ohne anwalt zu einer Polizeilichen vorladung zu gehen ist quasi selbstmord... das kann man nur vergeigen
vor allem wenn man hier schon ein Geständnis abgegeben hat...
Woher soll man aufgrund einer Todesanzeige dich/den "Freund"/den Täter herausfinden?
Ich mein der andere Weg wäre über die IP-Adresse gewesen, über den Betreiber, aber da hätte sich die Staatsanwaltschaft für 10*70€ viel Mühe gegeben.
Das kommt noch dazu ja
Im Prinzip, kann alles was du sagst gegen dich verwendet werden ;).
Man muss hier den Weg zwischen Geständigkeit und nicht zu viel sagen finden.
Und am besten hilft dir hier ein Verteidiger...
also bleibts dabei: ab zum Anwalt.
Und damit können wir den Thread hier auch eigentlich wieder schließen...
Ohne anwalt kann man eigentlich nur einen tipp geben: KLAPPE HALTEN
und von diesem tip gibt es auch keine ausnahmen solange kein anwalt irgendwas dazu gesagt hat.
oke
"Hallo Herr Kommissar,
Ich wollte nur nett sein und Ihnen mitteilen, dass ich von meinem Recht zu Schweigen Gebrauch mache. Haben Sie noch einen schönen Abend" (Gebäude verlassen)
Das stimmt so nicht. Voll gestehen oder nichts sagen sind eigentlich die einzigen sinnvollen Optionen.
Nein, gar nicht erst hin gehen. Zu einer polizeilichen vernehmung muss man nicht hin gehen.
Stimmt. Aber ein Verteidiger kann das natürlich am besten einschätzen ;). Aber nichts sagen ist meistens die beste Option.
Bei der Summe ist die Einstellung des Verfahrens ja eigentlich nicht weit, würde ich sagen.
Die kommisare sind geschult dich so einzuwickeln dass du dann doch irgendwas verrätst
Ich gehe davon aus, dass "der Freund" nicht polizeilich bekannt oder vorbestraft ist.
Also das bei 10 Opfern das Verfahren mal nebenbei eingestellt wird, würde ich bezweifeln
Kommt drauf an... in aller regel wird im jugendstrafrecht eigentlich immer das Hauptsacheverfahren eröffnet, esseiden das ermittlungsverfahren reicht aus sicht der StA und des Gerichts als erzieherische massnahme bereits aus (Was eher selten der fall ist)
und bei einem mehrfachtäter erst recht nicht
Aber sind "10 Opfer" der Polizei/StA bekannt?
Das wollen wir hier am besten gar nicht wissen
Oben wurde von 10 Opfern gesprochen. Das ist zunächst alles was wir wissen.
Realistischerweise sollte man aber davon ausgehen das mehr als einer Strafanzeige erstattet hat.
danke -
TL;DR: Anwalt suchen und finden
Beim gesammtschaden von ~700€ und 10 Opfern würde ich davon ausgehen, dass das mit Sozialstunden endet vor gericht, aber das ist nur eine grobe Prognose.... ggf. ist da auch mal ein Freizeitarrest oder so drin, je nachdem wie der beschuldigte sich gibt
Davon ausgehend, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft ist
Das was wir auch schon im letztem Thread sagten ^^