#Notwehr oder Körperverletzung? Vorfall mit fremder Person im Haus

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prime copper
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Die Frage ist ob zum gegebenen Zeitpunkt objektiv eine Notwehr Situation vorgelegen hat, also wenn es tatsächlich ein Einbrecher gewesen wäre die Handlung berechtigt gewesen wäre.

Dazu muss man sich die Frage stellen ob die Tathandlung geeignet war einen rechtswidrigen Angriff zu beenden.

In der Regel wird eine körperverletzung kaum geeignet sein um einen Hausfriedensbruch zu beenden und wenn sie geeignet ist wird sie meist nicht das mildeste mittel sein, damit würde keine Notwehrlage vorliegen. Davon ausgehen, dass er nicht dich zuerst angegriffen hat oder objektiv dabei war dich Anzugreifen würde ich also eher nicht von einer Notwehr Situation ausgehen. Aber um das abschließend beurteilen zu können muss man sich im Einzelfall den genauen Tathergang angucken, was wir hier sowohl aus tatsächlichen als auch rechtlichen gründen nicht können.

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Ggf. Könnte man auch über einen notwehrexcess nach 33 StGB nachdenken, damit bleibt der täter zwar zivilrechtlich haftbar, ist aber strafrechtlich fein raus. Aber wie gesagt, das kann in Einzelfall wirklich nur ein Anwalt beantworten

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Ich würde dir jedenfalls dringend empfehlen dazu auch öffentlich nicht mehr zu schreiben, denn im Zweifel kann das alles zu Beweismitteln werden.

prime copper
# tawny ibex ETBI nicht vergessen.

Ja das ist das was ich mit objektiver Notwehrlage meinte. Die Tatsache dass sich hinterher raus gestellt hat, dass er kein Einbrecher ist tut nichts zur Sache, denn zum fraglichen Zeitpunkt ist der täter von einer Notwehrlage ausgegangen. Die Frage ist also nur ob eine solche objektiv vorgelegen hätte wenn es tatsächlich ein Einbrecher gewesen wäre und ob die Tat dann dadurch gerechtfertigt gewesen wäre

tawny ibex