Hallo allerseits,
ich hatte gestern ein sehr interessantes Gespräch mit einem jungen Straßenmusiker, der einige Thesen artikulierte, die ich hier einfach einmal näher beleuchten lassen möchte.
Er bezieht derzeit offiziell Bürgergeld, ist jedoch, das hat er mir gestern ganz direkt offenbart, 6 Tage in der Woche für jeweils vier bis fünf Stunden unterwegs, um auf Plätzen zu musizieren.
Er behauptet, dass es, dadurch dass er von den Passanten das Geld ja in bar bekäme für sein Spiel dieses für das Jobcenter nicht nachvollziehbar bzw überprüfbar wäre, weil er ja quasi jederzeit behaupten könne, dass da sein privates Geld wäre, was dort in seinem Hut läge, zudem würde er seine Einnahmen in der Regel auch relativ schnell gleich wieder für Lebensmittel und ähnliches ausgeben. Außerdem wisse angeblich seinJobcenter von dieser Tätigkeit und nehme das so hin.
Er sieht sich damit völlig im Recht und hält von der Zuverdienstgrenze bei Nebentätigkeiten von derzeit glaube ich 100 € herzlich wenig .
Schließlich würde er ja quasi bereits versteuertes Geld von den Passanten bekommen und dieses umgekehrt im Laden dann auch dadurch, dass er die Mehrwertsteuer und ähnliches drauf zahle ja quasi auch zurückgeben.
Ich frage mich auch, inwiefern er eigentlich in solchen Zusammenhängen versichert wäre, wenn er beispielsweise auf dem Weg zu seinen Plätzen, die er alle halbe Stunde auch wechseln muss beispielsweise verunfallt. In einem normalen Angestelltenverhältnis wäre er dann ja abgesichert, Wegeunfall und so.
Zusammengefasst meine Fragen konkret:
stimmen seine Behauptungen bezüglich der nicht-nachweisbarkeit? Ist das, was er hier macht somit legal? Wie sieht es bezüglich der Versicherung aus?