#Straßenmusiker-Regeln

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unkempt marsh
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Hallo allerseits,
ich hatte gestern ein sehr interessantes Gespräch mit einem jungen Straßenmusiker, der einige Thesen artikulierte, die ich hier einfach einmal näher beleuchten lassen möchte.

Er bezieht derzeit offiziell Bürgergeld, ist jedoch, das hat er mir gestern ganz direkt offenbart, 6 Tage in der Woche für jeweils vier bis fünf Stunden unterwegs, um auf Plätzen zu musizieren.

Er behauptet, dass es, dadurch dass er von den Passanten das Geld ja in bar bekäme für sein Spiel dieses für das Jobcenter nicht nachvollziehbar bzw überprüfbar wäre, weil er ja quasi jederzeit behaupten könne, dass da sein privates Geld wäre, was dort in seinem Hut läge, zudem würde er seine Einnahmen in der Regel auch relativ schnell gleich wieder für Lebensmittel und ähnliches ausgeben. Außerdem wisse angeblich seinJobcenter von dieser Tätigkeit und nehme das so hin.
Er sieht sich damit völlig im Recht und hält von der Zuverdienstgrenze bei Nebentätigkeiten von derzeit glaube ich 100 € herzlich wenig .
Schließlich würde er ja quasi bereits versteuertes Geld von den Passanten bekommen und dieses umgekehrt im Laden dann auch dadurch, dass er die Mehrwertsteuer und ähnliches drauf zahle ja quasi auch zurückgeben.

Ich frage mich auch, inwiefern er eigentlich in solchen Zusammenhängen versichert wäre, wenn er beispielsweise auf dem Weg zu seinen Plätzen, die er alle halbe Stunde auch wechseln muss beispielsweise verunfallt. In einem normalen Angestelltenverhältnis wäre er dann ja abgesichert, Wegeunfall und so.

Zusammengefasst meine Fragen konkret:

stimmen seine Behauptungen bezüglich der nicht-nachweisbarkeit? Ist das, was er hier macht somit legal? Wie sieht es bezüglich der Versicherung aus?

glass sky
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  1. Nachweisbarkeit ist sicherlich ein Problem, das wird stimmen.
  2. Das macht es aber bei weitem nicht legal. Dass er "versteuertes Geld" von den Passanten bekommt, stimmt natürlich, spielt aber keine Rolle. Rewe, Lidl und jeder andere Unternehmer, der mit Endkunden Geschäfte macht, kriegt i.d.R. auch "versteuertes Geld". Entbindet halt nicht von der Pflicht, diese Einnahmen zu versteuern.
    Seine Tätigkeit als Künstler dürfte eine freiberufliche Tätigkeit darstellen, dessen Einkommen auch so zu versteuern wäre.
  3. Versicherung bin ich mir nicht sicher, aber vermutlich läuft das maximal über die Krankenversicherung. Und wenn durch Unfall berufsunfähig wird oder Einbußen hat, ist das halt Pech.
marble heron
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wenn das mit den Einnahmen durch Straßenmusik bekannt wird kann zumindest das Finanzamt für die Einkommensteuer die Einnahmen schätzen. Er hat dann die Möglichkeit, einen anderen betrag nachzuweisen...

hazy terrace
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Straßenmusik ist als Kunst und somit als selbstständige Tätigkeit anzusehen. SG Duisburg. Die Überschüsse sind (abgesehen davon, dass die auch steuerpflichtig sind) im Rahmen des SGB II als Einkommen anzurechnen, unter Berücksichtigung der Einkommensfreibeträge. Das ist somit Sozialbetrug, sobald seine Einkünfte die 100 Euro Freibetrag übersteigen.

Ohne Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft greift keine gesetzliche Unfallversicherung. Er bekommt bei Unfällen eine Behandlung über die KV, aber keine BU-Rente oder Rehabilitation über die UV.

Mit der Nachweisbarkeit hat er natürlich recht. Das JC stellt keinen Mitarbeiter ab, der seine täglichen Einnahmen zählt. Das macht es aber noch lange nicht legal - wie oben bereits gesagt.

Dass das JC das weiß und "so hinnimmt", möchte ich mal stark bezweifeln. Zwar gibt es für Betteln eine Regelung, dass die Einnahmen zumindest bis zum halben Regelsatz nicht angerechnet werden, das trifft bei ihm aber nicht zu. 11a (5) SGB II, da er seine Einnahmen durch eine Dienstleistung generiert.

broken mulch
unkempt marsh
unkempt marsh
# marble heron wenn das mit den Einnahmen durch Straßenmusik bekannt wird kann zumindest das Fi...

Er hat mir von einer Büroangestellten erzählt, die fast immer, wenn er in der Nähe ihres Gebäudes spielt wütend auf ihn zukommt und sich beschwert.

Gebe zu dass ich doch ziemlich staunte über seine Gelassenheit auch da. Schließlich kam er nicht aus einer Großstadt sondern eher einer Stadt, die relativ übersichtlich ist und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass jemand, der ihm eben nicht so zugewandt ist und der entsprechend gut vernetzt ist sehr wohl gegebenenfalls wie wir ja schon richtigerweise erwähnt wurde das Finanzamt oder andere Institutionen beauftragen könnte, den Herrn einfach ein wenig mehr zu beobachten in der Intensität seiner Arbeit. Wobei das wieder herum ja schon wieder fast Richtung Spionage oder so gehen würde, oder?
Und wie soll er Beträge im Zweifelsfalle nachweisen, wenn die allesamt in bar vonstatten gegangen sind? Eine händische Dokumentation dürfte da ja wahrscheinlich nicht ausreichen– da kann er ja quasi alles mögliche behaupten.

unkempt marsh
glass sky
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"Spionage" dürfte wohl der falsche Begriff sein.
Natürlich dürften die Behörden hier ermitteln - immerhin stellt das mit Betrug durchaus auch einen Straftatbestand dar. Und zum Ermitteln kann auch gehören, dass man ihn mal ein paar Tage beobachtet. Ob sich jemand darum kümmert, ist natürlich fraglich. Aber wenn da jemand mit seiner Musik nicht so einverstanden ist, könnte derjenige natürlich Anzeige erstatten. Davon abgesehen, dass man in den meisten Gemeinden vermutlich auch eine Sondergenehmigung benötigt, um auf der Straße musizieren zu dürfen, denke ich. Aber das zu missachten dürfte regelmäßig wohl "nur" eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

unkempt marsh
# glass sky "Spionage" dürfte wohl der falsche Begriff sein. Natürlich dürften die Behörden ...

Ja, ich dachte auch schlichtweg an ein quasi professionelles beobachten lassen– ich glaube bei WBS war sowas ähnliches auch schon einmal Thema.

Sondergenehmigung braucht es in diesem Falle tatsächlich, so muss er beispielsweise alle 30 Minuten den Standort wechseln um genau diesen Belästigungen vorzubeugen. Ist das juristische System denn so verzweigt, dass beispielsweise aus einer Anzeige wegen Lärmbelästigung da zusätzlich der Impuls gegeben könnte, dass man eben auch noch mal hin zu Finanzfragen überprüfen lassen könnte?
Die Tatbestände sind ja zwei sehr unterschiedliche paar Schuhe.

Also, bitte nicht missverstehen: ich habe jetzt nicht vor, ihn irgendwo anzuschwärzen, ich kenne ihn ja so weiter auch kaum.
Aber ich verfolge da einfach eine ganz andere Lebensphilosophie als er es tut. Und finde sein Handeln einfach nicht richtig und fair.

hazy terrace
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Das Jobcenter kann im Rahmen der Mitwirkungspflicht § 60 SGB I die Anlage EKS mit Nachweisen fordern und - bei Nichteinreichung die Leistungen komplett oder teilweise einstellen. Weiterhin nach 331 SGB III eine vorläufige Zahlungseinstellung vornehmen und in dem Rahmen Unterlagen anfordern. Die JC können auch in sofern ermitteln, dass sie einen Datenabgleich mit anderen Behördern durchführen, selbst ohne konkreten Verdacht. BSG 4 AS 39/14R. Bei Verdacht auf Sozialbetrug greift dann § 263 mit Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich kann das JC die angegebenen Einnahmen auch erhöhen, wenn davon auszugehen ist, dass angebene Einnahmen nicht den tatsächlichen entsprechen Rz 11.31 fachliche Weisungen zu § 11 11b SGB II.

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Steuerhinterziehung regelt § 370 der Abgabenordnung (ist also im StGB nicht geregelt). Hier können die Finanzämter für Steuerstrafsachen und/oder die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die Finanzämter haben inzwischen technisch aufgerüstet und können z. B. mit 1-2-3 Analyse und oder guten alten Vermögensabgleich recht gut aufdecken, ob Bareinnahmen (halbwegs) korrekt erfasst wurden. Und die setzten sich auch schon mal ein paar Tage ins Restaurant oder auf die Bank und zählen mit.
Allerdings wäre in deinem Fall zu berücksichtigen, dass der Grundfreibetrag, bei dem die Steuerpflicht erst beginnt, bei 11.600 Euro liegt, und es für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung gibt.
Insoweit müsste er jeden Monat schon 1.000 Euro im Hut haben. Bürgergeld selbst ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Orogressionsvorbehalt.
Schlussendlich kann das Finanzamt auch noch schätzen 162 AO.