#unterlassen Hilfeleistung in der Familie
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Unterlassene Hilfeleistung gilt allgemein, also auch bei Familienmitgliedern untereinander. (Die Strafbarkeit durch Unterlassen kann im Familienkreis sogar noch weiter gehen.)
Ob man unterlassene Hilfeleistung begeht, wenn man jemandem nicht hilft, der gerade infolge eines Suizids im Sterben liegt aber noch gerettet werden kann, ist umstritten und hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel empfiehlt es sich daher eher zu helfen.
Ich denke aber, dass von der Strafnorm nicht abgedeckt sein dürfte der Zustand vor einem Suizidversuch. Wenn also lediglich im Raum steht, dass sich derjenige möglicherweise etwas antun könnte, besteht keine allgemeine Rechtspflicht zum Handeln. Da ist noch kein Unglücksfall eingetreten und die Situation ist auch nicht durch gemeine Not oder Gefahr abgedeckt, so wie ich das der Kommentarliteratur entnommen habe.
Ja das denke ich auch.
unabhängig von der Rechtslage, sollte man sich professionelle psychologische Unterstützung holen und der Suizidgefährdeten Person helfen - zumindest wenn die Person nicht querschnittsgelähmt ist o.ä. - auch wenn eine Situation subjektiv aussichtslos ist, kann es in ein paar Jahren oft wesentlich besser sein und das Leben nicht nur lebenswert, sondern erfüllend
Danke das hilft mir sehr weiter
Ich schätze, dass bei unterlassene Hilfeleistung auch die Befähigung Hilfe zu leisten eine Rolle spielt. Aber im Zweifel wird es darauf reduziert, dass man jemanden rufen kann der helfen kann.
Steht mehr oder weniger indirekt in der Norm "nicht Hilfe leistet, obwohl [...] ihm den Umständen nach zuzumuten", § 323c Abs. 1 BGB.
Ich danke für die Antworten eine Frage habe ich noch: ab welchem Punkt wird die Schweigepflicht gebrochen
Das ist in § 203 StGB erklärt. Also sobald ein entsprechend geschütztes Geheimnis von einer schweigepflichtigen Person offenbart wird. Natürlich kann das aber auch gerechtfertigt sein, zB durch Einwilligung oder rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB).
Okay danke. Schaue ich mir sofort mal an ich danke
Die dort verwendeten Begriffe sind natürlich nicht unbedingt selbsterklärend, sodass das Lesen des Gesetzes nicht unbedingt jeden Einzelfall direkt klärt. (Dafür gibts ja Juristen, die ewig lange studieren müssen.)
Oh aus dem Grund studiere ich kein Jura ( evt Medizin aber das auch erst später )?
Falls es wegen der Länge ist: Da ist Medizin auch nicht wesentlich kürzer ^^