#Polizei rammt flüchtigen Radfahrer, rechtens?

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plain halo
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Hallo,

ich habe von einem Freund etwas gezeigt bekommen, dass jemand den er kennt mir einem gestohlenen E-Bike unterwegs war, als die Polizei ihn anhalten wollte, ergriff er die Flucht auf dem Rad.

Lt. seiner Schilderung wurde er dann kurz darauf von dem Streifenwagen gerammt und er rollte über die Motorhaube.

Nun möchte die Polizei noch 3700€ Schadensersatz für einen kleinen Schaden am Kotflügel haben.

Nun die Frage, ist dies rechtens? Also erstmal, dass die den gerammt haben und dann noch im nachhinein den Schadensersatz haben wollen?

Mfg

jaunty sierra
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Ist immer eine Einzelfallfrage die v.a. auch darauf ankommt, was der Polizei noch für Möglichkeiten zur Verfügung standen. In der Tendenz dürfte das Rammen eines Fahrradfahrers mit dem Auto wegen der erheblichen Gefahr wohl nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein.

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Wenn die Maßnahme rechtmäßig war kann auch der Schadensersatzanspruch bestehen, wobei man die Höhe wohl überprüfen sollte.

plain halo
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Ich habe versucht mir einen Fall vorzustellen, indem das Risiko gerechtfertigt wäre einen Radfahrer zu rammen, kam aber leider zu keiner, ein E-Bike mit Tretunterstützung mit 25kmh sollte ja kaum eine Gefahr darstellen, für das Leben anderer Verkehrsteilnehmen, beim Rammen von so einem sehe ich aber eine erhebliche Gefahr fürs Leben, gerade wenn man ohne Helm unterwegs ist (nur eine Annahme)

Würde dir ein Fall einfallen, indem dies Gerechtfertigt wäre?

raven sun
# plain halo Ich habe versucht mir einen Fall vorzustellen, indem das Risiko gerechtfertigt w...

ein E-Bike mit Tretunterstützung mit 25kmh sollte ja kaum eine Gefahr darstellen, für das Leben anderer Verkehrsteilnehmen

Die Gefahr nur für den Straßenverkehr, die vom Radfahrer ausgeht, ist ja bei solchen Maßnahmen auch meist nicht der Anknüpfungspunkt, sondern das Unterbinden der Flucht, zB um eine vorherige Straftat verfolgen zu können oder weitere anzunehmende Straftaten zu verhindern. Je nach Vorverhalten des Radfahrers sind natürlich Konstellationen denkbar, wo es gerechtfertigt ist, die Flucht - wenn auch gefährlich für den Radfahrer - mit dem Rammen zu unterbinden, zB wenn der gerade 3 Leute umgebracht hat (überzogen, aber ich schreib das bloß, weil du meinst, du könntest dir keinen Fall vorstellen 😅 ).
Oder Polizeigesetze erlauben zB auch den Schußwaffengebrauch gegen Leute, die fliehen und gegen die ein Haftbefehl vorliegt. Wenn in einem Fall das Schießen erlaubt ist, dann darf in solchen Fällen ja erst recht auch ein kleiner Stupser erlaubt sein, oder nicht? Zum konkreten Fall kann icke nichts sagen.

plain halo
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Die dürfen auf flüchtige Täter mit Haftbefehl schießen?

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Würde dann eher sagen, dass das Pech für die Polizei ist, wenn die nicht fit genug sind 😄

jaunty sierra
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(Auf Ausgangsfall bezogen, nicht auf Schießen)
Joa denkbar wär's es zB wenn andere Versuche ihn anzuhalten schon gescheitert oder unmöglich sind oder wenn er gerade dabei ist auf eine große stark befahrene Kreuzung zu fahren und es kommt natürlich auch drauf an wie das "Rammen" genau aussieht. Da gibt es ja auch viel Spielraum von eher "berühren" in niedriger Geschwindigkeit bis hin zu heftigstem Zusammenstoß.
Denkbar wäre es auch, dass die Polizei noch einen schwereren Tatvorwurf als den Fahrraddiebstahl hatte, der dringender zu verfolgen gewesen wäre.

jaunty sierra
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Der Schusswaffengebrauch ist in den Landespolizeigesetzen sehr genau geregelt. Da reicht eindach nur Flucht nicht.

night vault
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Ohne es gesehen zu haben ist es eh schwer zu beurteilen. Was für den einen "Polizei rammt Fahrradfahrer" ist, kann in der Realität auch einfach "Polizist schneidet flüchtenden Radfahrer den Weg ab und der fährt absichtlich ins Auto" sein.

jaunty sierra
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Ja also die Stichworte "Lt seiner [des Beschuldigten] Schilderung", sind schon sehr wichtig. Seine Aussage muss nicht unbedingt der Realität entsprechen

raven sun
raven sun
# jaunty sierra Der Schusswaffengebrauch ist in den Landespolizeigesetzen sehr genau geregelt. D...

Je nachdem was man als "einfach nur Flucht" interpretiert, wohl schon. Flucht unterbinden + Haftbefehl wegen eines Verbrechens gegen den Flüchtenden -> Schusswaffengebrauch, s. zB § 64 I Nr. 4 lit. a PolG NRW. In der Theorie gibt's noch ein paar Schranken, insb. natürlich Verhältnismäßigkeit. Aber in der Praxis ist zB das schießen auf einen flüchtenden Dealer, der starb, jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft durchgegangen. (https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/terrorismus/auf_der_flucht_erschossen.html).

jaunty sierra
jaunty sierra
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https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Mann-bei-Polizeieinsatz-in-Rahlstedt-erschossen,polizeieinsatz366.html

Hier mal ein aktuelles Beispiel für eine wohl ziemlich klar gerechtfertigte polizeiliche Tötung.
Nach dem aktuellen Kenntnisstand hat der Mann seinen Vater versucht anzuzünden und unvermittelt auf eintreffende Polizeibeamte geschossen, welche dann das SEK einschalteten, die dann den mutmaßlichen Täter töteten.

Im Hamburger Stadtteil Rahlstedt hat es in der Nacht zum Freitag einen tödlichen Polizeieinsatz gegeben. Das Spezialeinsatzkommando (SEK) erschoss einen Mann, der nach Angaben der Polizei das Feuer eröffnet hatte. Der 51-Jährige soll zuvor versucht haben, seinen Vater anzuzünden.

plain halo
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Das kann auch sein, ich kann da auch nur von dem Berichten was ich gehört habe, da jetzt extra hin zu fahren um den zu Interviewen habe ich natürlich nicht