#Zusatzvereinbarung Arbeitsvertrag

1 messages · Page 1 of 1 (latest)

tawny needle
#

Ich möchte ab nächstem Monat für ca. 4,5 Monate ins Ausland (Non-EU).
Dafür habe ich mich mit meinem Arbeitgeber schon vor einem Jahr zusammengesetzt.
Es kam folgende Zusatzvereinbarung zustande:

Ich wechsle 9 Monate (Februar - Oktober des Jahres 2024) zu einer 20 Stunden-Woche, arbeite jedoch die ersten 4,5 Monate einfach weiterhin 40 Stunden die Woche zum halben Gehalt.
Dafür muss ich dann die anschließenden 4,5 Monate im Ausland nicht arbeiten und bekomme weiterhin Gehalt und Sozial-Versicherungen (Krankenversicherung und Rentenversicherung) werden weiterhin normal bezahlt, ohne dass ich mich großartig um etwas kümmern muss.

Die Alternative zu der Zusatzvereinbarung wäre ein ruhendes Arbeitsverhältnis gewesen, bei dem ich mich für die Zeit im Ausland von der Krankenversicherung abgemeldet hätte und die Rentenversicherung aus eigener Tasche weitergezahlt hätte.

Beim ruhenden Arbeitsverhältnis hat man allgemein kein Urlaubsanspruch, deshalb steht in meiner Zusatzvereinbarung, dass ich in der Zeit (4,5 Monate) auf meinen Urlaubsanspruch verzichte.
Wäre das nicht aber ungültig? Schließlich arbeite ich laut Vertrag in einer normalen 20-Stunden-Woche, da müsste der gesetzliche Mindesturlaub doch eigentlich greifen, oder?
Abgesehen davon, darf ich überhaupt wöchentlich 100% Überstunden aufbauen?

untold patrol
#

Zum Urlaub: der gesetzliche Teil davon sind 4 Wochen pro Jahr. Bei einer fünf-Tage-Woche also 20 Tage, bei drei gearbeiteten Tagen pro Woche 12 - und bei Null Tagen eben Null...
Du verzichtest also nicht auf Urlaub, Du erhältst nur keine Urlaubstage in diesem Zeitraum.

#

Überstunden darfst Du beliebig aufbauen, solange Du die maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreitest. (10 Stunden pro Tag, 48 pro Woche)

tawny needle
# untold patrol Zum Urlaub: der gesetzliche Teil davon sind 4 Wochen pro Jahr. Bei einer fünf-Ta...

Ah, sehr interessant! aber würde das streng genommen nicht bedeuten, dass bei Freizeitausgleichs-Tagen kein Urlaubsanspruch besteht?

Situation eines Kollegen von mir:
Angenommen der AG legt aufgrund von einer zu großen Anzahl an angehäuften Überstunden, die er nicht auszahlen möchte fest, dass diese Überstunden bis zu einem gewissen Zeitpunkt durch Freizeit ausgeglichen werden müssen.
Hat ein Arbeiter dann so viele Überstunden, dass er sich deshalb nahezu den gesamten Monat Freizeitausgleich nehmen muss, hätte er den besagten Monat also keinen Urlaubsanspruch?

untold patrol
#

interessante Frage. Ich würde sagen, dass dennoch Anspruch besteht: man hat an diesen Tagen ja quasi gearbeitet.
Bei Reduktion auf 20 Stunden über 9 Monate ist das stattdessen eine reale Verkürzung der geleisteten Arbeit.

tawny needle
#

Aber mein Auslandsaufenthalt ist doch vergleichsweise auch nur ein Freizeitausgleich :D

#

Nun gut, vielleicht ist das nicht vergleichbar.

untold patrol
#

Allerdings: man kann 20 Stunden pro Woche auch mit 5 Tagen zu je vier Stunden erreichen (quasi "echte" Halbtagsarbeit). Dann wären dafür wieder Urlaubstage für fünf Tage pro Woche zu gewähren - jeder mit 4 Stunden bezahlt.

tawny needle
#

Aktuell arbeite ich 40 Stunden, 5 Tage die Woche. Ab Mitte Juni erfolgen dann 4,5 Monate lang Freizeitausgleich. Dadurch, dass ich eine 20-Stunden-Woche habe, erhalte ich Urlaubstage (4h bezahlt). Das heißt nach den 9 Monaten, wenn ich vertraglich wieder auf eine 40-Stunden-Woche wechsel, habe ich 18 Urlaubstage (bei 24 Tagen Jahres-Urlaub), welche jeweils 4h bezahlt werden. Das heißt quasi 9 Urlaubstage, die mir 8h bezahlt in meinem 40-Stunden-Arbeitsverhältnis zustehen, richtig?