Ich möchte ab nächstem Monat für ca. 4,5 Monate ins Ausland (Non-EU).
Dafür habe ich mich mit meinem Arbeitgeber schon vor einem Jahr zusammengesetzt.
Es kam folgende Zusatzvereinbarung zustande:
Ich wechsle 9 Monate (Februar - Oktober des Jahres 2024) zu einer 20 Stunden-Woche, arbeite jedoch die ersten 4,5 Monate einfach weiterhin 40 Stunden die Woche zum halben Gehalt.
Dafür muss ich dann die anschließenden 4,5 Monate im Ausland nicht arbeiten und bekomme weiterhin Gehalt und Sozial-Versicherungen (Krankenversicherung und Rentenversicherung) werden weiterhin normal bezahlt, ohne dass ich mich großartig um etwas kümmern muss.
Die Alternative zu der Zusatzvereinbarung wäre ein ruhendes Arbeitsverhältnis gewesen, bei dem ich mich für die Zeit im Ausland von der Krankenversicherung abgemeldet hätte und die Rentenversicherung aus eigener Tasche weitergezahlt hätte.
Beim ruhenden Arbeitsverhältnis hat man allgemein kein Urlaubsanspruch, deshalb steht in meiner Zusatzvereinbarung, dass ich in der Zeit (4,5 Monate) auf meinen Urlaubsanspruch verzichte.
Wäre das nicht aber ungültig? Schließlich arbeite ich laut Vertrag in einer normalen 20-Stunden-Woche, da müsste der gesetzliche Mindesturlaub doch eigentlich greifen, oder?
Abgesehen davon, darf ich überhaupt wöchentlich 100% Überstunden aufbauen?