#Rechtslage, wenn Guthabenkartenherausgeber insolvent geht?
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Was genau für eine Guthabenkarte? Wie eine Kreditkarte auf Guthabenbasis oder ein Gutschein? Ersterer dürfte eine Finanzdienstleistung darstellen. Mag sein, dass da die Einlagen (das Guthaben auf der Karte) als Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse fällt oder sowas in der Art. Bei Finanzdienstleistern greifen ggf. andere Regulierungen, die ich jetzt nicht im Detail kenne.
Aber als Inhaber eines Gutscheins hat man gegen das Unternehmen üblicherweise ja das Recht erworben, Ware oder Dienstleistungen mit diesem Gutschein statt Geld zu bezahlen. Das Recht geht in einer Insolvenz zwar nicht einfach unter, aber je nachdem, wie das insolvente Unternehmen umstrukturiert wird, kann es letztlich wertlos werden. Wird das Unternehmen als Ganzes gekauft, bleibt es halt erhalten. Wird es dagegen zerschlagen, sollte es in der Regel wertlos werden.
So was wie ein Gutschein wie Paysafe und so.
Und was ist, wenn es über einen 3. wie z.B. Lidl verkauft wird?
Von wem es verkauft wird, wird da keine Rolle spielen. Weil mit dem Gutschein klar sichtbar ja der Anspruch gegen den Aussteller begründet wird, nicht gegen den Verkäufer. Also auch, wenn der Aussteller insolvent geht, dürfte der Verkäufer dem Käufer gegenüber nicht haften, würde ich meinen.
Sicher? ich hätte das jetzt unter gewährleistungsrecht einsortiert
Ich würde da keinen Mangel sehen. Vielleicht, wenn schon klar war, dass der Aussteller insolvent ist. Aber andernfalls hätte ich gemeint, dass die Sache, nämlich der Gutschein / die Guthabenkarte sach- und rechtsmangelfrei vorliegt.
Ist ne Plastikkarte, welche verspricht 50€ wert zu sein, aber keinen Cent wert ist, mängelfrei?
Wenn die Insolvenz schon klar war, dann kann man das bestimmt vertreten, dass da ein Mangel vorliegt.
Aber wenn der Aussteller nicht schon bei Kauf insolvent war, sondern es erst danach wurde, lag bei Gefahrübergang kein Mangel vor. Und auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs stellt das Gewährleistungsrecht ja ab.
was aber im ersten jahr der händler nachweisen muss
Wie sieht es da mit der Laufzeit aus? Wenn ich heute bei Aral einen Ikea-Gutschein kaufe, der laut Aufdruck 5 Jahre gültig sein soll und Ikea in 6 Monaten Pleite geht. Aral kann nachweisen, dass ich den Gutschein 6 Monate lang hätte nutzen können. Hat der Gutschein dann den Mangel, dass er nur 6 Monate nutzbar war obwohl 5 Jahre versprochen waren?
Im bezug auf die gewährleistung muss der mangel beim gefahrenübergang - also bei kauf - bestanden haben