#Kündigung des Arbeitsverhältnisses

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novel crow
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Guten Tag,

Aktuell bin ich erkrankt, und noch bis Dienstag krank geschrieben. Nun meine Frage:

Ich hab am Mittwoch mit meinem Chef telefoniert, er hat mir gesagt dass die wirtschaftliche Lage der Firma nicht so gut ist. Und er mich leider kündigen muss.
Ich hab am Mittwoch das Kündigungsschreiben per Mail erhalten. Er meinte er braucht das noch in Papierform unterschrieben zurück.
Jetzt hab ich online gelesen, dass Kündigungen nur in Papierform gültig sind und der elektronische Weg ausgeschlossen ist. Telefonisch, als auch E-Mail ist ja Elektronisch. Heißt das nun die Kündigung gilt nicht?

Hätte er mir die per Einschreiben geschickt wäre die normal ja wirksam.

Er meinte dass er mir die per Mail zukommen lässt, damit keine Fristen verstrichen werden.

Darüber hinaus, gibt es grundsätzlich Chancen auf eine Abfindung, auch wenn nichts genannt ist?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Sollte ich das anwaltlich prüfen lassen, ob die Kündigung rechtskräftig ist?

pliant geyser
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Unabhängig vom Versandweg: unterschreib nichts ohne es prüfen zu lassen

cyan knot
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Kündigungen sind per Email unzulässig.
Wenn er das wegen einer Frist gemacht hat dann wegen dem 15. - und der ist nun rum

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Je nachdem, wie Du es drauf ankommen lassen willst kannst Dich auf den Standpunkt stellen "ich sag nichts und lass ihn reinlaufen" - oder ihn drauf hinweisen und eine Abfindung bzw. einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Das solltest Du morgen mit einem spezialisierten Anwalt besprechen.
Ebenso, ob die Kündigung überhaupt formal wirksam wäre (sozialadäquat etc)

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Schau auch nochmal, ob er nicht am Freitag was in Deinen Briefkasten gelegt hat...

hallow geyser
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Jo, die Frist ist rum, wenn sonst alles ok wäre, muss er dir nen Monat länger Lohn zahlen, so er dir eine Papierkündigung aushändigt.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, kontaktiere den.
Ansonsten: alles was engy schreibt.

novel crow
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Vielen Dank für eure Rückmeldung/Einschätzung. Ich werde mit meiner Rechtsschutz in Verbindung treten und schauen ob Arbeitsrecht ebenfalls abgesichert ist. Und danach einen Anwalt kontaktieren.

dark owl
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Da brauchst du keinen Anwalt für. Einfach abwarten und nix tun.

pliant geyser
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Ich würde das alleine schon weil es "unterschrieben zurück" geschickt werden soll, anwaltlich prüfen lassen. Normalerweise muss man doch eine Kündigung nicht unterschreiben?

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Aber klar, er kann das auch erstmal aussitzen und so tun, als wäre die Kündigung nie gekommen.

misty totem
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@novel crow
Wie es @cyan knot es schreibt, ist es dir überlassen wie du herangehst bzw. was dein Ziel ist.
Die Kündigung ist höchst wahrscheinlich ungültig, so dass sich die Kündigung um 1 Monat verschiebt.
Allerdings kann ein entgegenkommen positiv bei den Verhandlungen für den Aufhebungsvertrag auswirken. Auf der anderen Seite ist ein Aufhebungsvertrag nachteilig, wenn es um den Arbeitslosengeld geht. Würde mich zumindest jetzt schon arbeitsuchend melden.

dark owl
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Wobei ich an der Stelle auch mal ganz doof überlegen würde: wenn der Fragensteller die Kündigung selbst ausdrucken würde, wäre dies als Schriftform akzeptiert?

smoky hill
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Im Übrigen halte ich einen Anwalt hier auch nicht wirklich für erforderlich. Ich würd's einfach nicht unterschreiben und auf eine wirksame Kündigung des AG warten, wüsste nicht, was ein Anwalt daran verändern würde

dark owl
rose iris
rose iris
# misty totem <@208562076891742209> Wie es <@709489407010537473> es schreibt, ist es dir über...

ALG Sperre beim aufhebungsvertrag ist immer dann zulässig wenn aus dem aufhebungsvertrag nicht klar hervor geht, dass ohne aufhebungsvertrag eine Betriebsbedingte kündigung erfolgen würde, oder wenn durch den aufhebungsvertrag die kündigungfrist ausgehebelt wird. Also auf keinen fall auf eine verkürzung der frist einlassen ohne zusicherung, dass das unternehmen für alle finanziellen folgen die daraus entstehen (ALG Sperre ect.) haftet.

misty totem
timber igloo
rose iris
# misty totem Warum sollte ein AG ein Aufhebungsvertrag wollen, wo man nur Nachteile gegenüber...

Für eine Kündigung brauchst du bei einem unternehmen das mehr als 10 mitarbeiter hat erstmal einen Kündigungsgrund. Ausserdem musst du, wenn mehrere mitarbeiter für die kündigung in frage kommen aber nicht alle gekündigt werden sollen eine sozialauswahl treffen. Das heisst du musst gucken wen der verlust seines jobs ggf. am wenigsten hart trifft. Machst du dabei einen fehler oder stellt sich der kündigungsgrund als unzureichend heraus, kann der mitarbeiter dagegen klagen. Dann hast du ein entsprechendes kostenrisiko des Kündigungsschutzprozesses und im schlimmstenfall - wenn das ding durch die instanzen geht - musst du obwohl der mitarbeiter nicht gearbeitet hat, die kompletten gehälter bis zum abschluss des Prozesses nachzahlen. Das ist ein risiko das teilweise sogar in den 6 stelligen bereich geht.

ein Aufhebungsvertrag hingegen, schafft hier rechtssicherheit, denn egal ob die kündigung begründet und sozial gerechtfertigt ist, das arbeitsverhältnis endet mit den bedigungen die da vereinbart wurden.

bitter crest
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Und wenn du dann noch auf jemanden triffst, der von den Rechtsfolgen keine Ahnung hat, und dem bei "Abfindung" schon die Augen leuchten, kommst du da "billig" weg.

hallow geyser
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Jo, wenn du einen Aufhebungsvertrag in Betracht ziehst, musst du den auf jeden Fall vor einer Unterschrift prüfen lassen. Oder du wartest eben ab bis du eine ordnungsgemäße Kündigung bekommst.