#Mietschulden & Räumungsklage

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marsh tusk
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Hallo, WBSler,

eine Frage die Vermutlich schnell zu beantworten ist, aber mein weiteres Vorgehen entscheiden wird.

Ich bin Vermieter und habe Mieter in einer Wohnung. Diese Mieter leben vom Amt.
Sie müssen Monatlich ca. insgesamt 1200€ Warmmiete zahlen.

Zahlungen kommen aber sehr unregelmässig, es gibt 3 verschiedene Geldeingänge pro Monat, zwei vom Amt und ein Dauerauftrag von dem Mieter selbst.
Alle Beträge zusammen sollten 1200€ ergeben.

Inzwischen haben sich über Monate/Jahre, kleckerweise immer mehr Mietschulden angehäuft da die Zahlung extrem unzuverlässig ist.
(Scheinbar wird sich nicht wirklich um die Anträge beim Amt gekümmert, aber das ist ja nicht meine Baustelle).

Mein Anwalt meinte es müssen 2 vollständige Netto Kaltmieten offen sein damit man hier tätig werden kann.

Meine Frage an einem Beispiel:
Kaltmiete 900€
Nebenkosten 300€

Darf ich wenn für den Monat z.B. nur 700€ eingingen, also 500€ fehlen sagen das 500€ Mietschulden offen sind und sobald wir hier auf 1800€ kommen (2 Kaltmieten) darf ich eine Räumungsklage anstreben?
Oder muss ich die Nebenkosten (Warmanteil der MIete) hiervon abziehen?

Wie darf oder muss ich die Mietschulden auf Kaltmiete und Nebenkosten verteilen wenn ich eine Räumungsklage wegen offener Mietschulden anstreben möchte?
-> Wann habe ich die 2 Netto Kaltmieten sozusagen "erreicht"?

Leider ist die Kommunikation mit dem Anwalt alles andere als Befriedigend da er seine Aussagen nicht Begründen wollte das es nicht reicht obwohl in Summe bei der letzten Nebenkostenabrechnung 3000€ offen sind da die Nebenkosten oftmals vollständig fehlten.

Daher möchte ich hier vorab recherschieren damit ich nicht "schonwieder" mit einer halbherzigen Antwort abgewiesen werde und wieder 4 Wochen auf den nächsten Termin warten darf.
(Der Anwalt ist sehr unzuverlässig und die Antwort dieser Frage wird mit entscheiden ob ich ihm das Mandat entziehen muss.)

Achso: Der Mietvertrag ist ein Standardformular aus dem Schreibwarenbedarf. Es gibt keinerlei besondere Klauseln oder nebenabsprachen.
Somit interessiert für diesen Fall nur die Standard/Gesetzeslage.

Vielen Dank!

keen spear
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Fristlos Kündigen kannst du, wenn zwei Kaltmieten in der Summe offen sind. In deinem Fall also die 900 Euro, insgesamt somit 1.800.

Fristgerecht kündigen kannst du auch, wenn Nebenkosten offen sind, da gilt aber nicht: Zwei Nebenkostenzahlungen. Das muss man im Einzelfall prüfen.

Voraussetzung für die Kündigung ist eine Ab(mahnung), wo du den Mieter unter Fristsetzung zur Zahlung der offenen Beträge aufforderst und ihm ansonsten die Kündigung androhst.

(Damit kann er auch zum Jobcenter gehen, im Normalfall bekommt er ei n Darlehn für die Mietschulden, was aber beantragt werden muss).

Danach kommt die Kündigung, zieht er nicht aus, die Räumungsklage (die er aber abwenden kann, wenn er dann zahlt). Zum Schluss die Räumung durch den Gerichtsvollzieher. Unter bestimmten Umständen kann er die Räumung verschieben lassen.

Da man im ganzen Verfahren recht viele, auch formale, Fehler machen kann, sollte das ein Anwalt übernehmen.

Und wenn du mit deinem nicht zufrieden bist, dann such dir einen anderen.

glass ingot
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569 III Nr 2 BGB

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Wie lange der mieter im rückstand ist (nur wenige tage) ist irrelevant. Ich würde hier also am ende des 3. werktag des monats gucken ob geld auf dem konto ist, und wenn nicht die kündigung per kurier um selben tag zustellen lassen.

marsh tusk
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Vielen Dank, das bestätigt meine Vermutung und Rechche zur REchtslage, der Anwalt hat da nicht so wirklich klar kommuniziert~
Aber über 2 offene Kaltmieten sind wir DEFINTIV in Summe drüber.

Natürlich wird das Prozedere ein Anwalt (vorraussichtlich ein anderer, wenn er bis Dienstag nicht zu potte kommen sollte) übernehmen

keen spear
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Noch vergessen:

Wenn das Jobcenter die Miete direkt zahlt, KANN es sein, dass die Kündigung nicht greift. Wesentlich ist hier, dass der Mieter entsprechende Anträge rechtzeitig gestellt hat. Das er das nicht hat,muss im Prozess vorgetragen werden.

marsh tusk
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Ich möchte ihn nur damit konfrontieren können das ich glaube das er Unrecht hat - aber er verhält sich sowiso komisch und findet ständig ausreden bzw. komische Argumente warum er noch nicht tätig werden kann - wovon er aber keine klar begründet hat

marsh tusk
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Jedenfalls vielen Dank, das hilft weiter.

shell drift
keen spear
# shell drift Mir kommt es schon ziemlich spanisch vor, dass das Amt die Miete in 2 Teilen bez...

Das Amt zahlt die Miete ja nicht in zwei Teilen. Das Amt zahlt die angemessene Miete direkt an den Vermieter. Da die Miete aber augenscheinlich über der Angemessenheitsgrenze liegt, müssen die Mieter den darüber liegenden Teil selbst zahlen. Das kommt leider häufig vor. Das JC zahlt die Miete dann auch nicht vollständig (also einschl. des vom Mieter zu tragenden Teils unter Verrechnung mit dem Regelsatz), sondern da muss sich der Mieter selbst drum kümmern.

shell drift