#Abnahme nach §19.2 / §21 StVZO

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novel surge
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Informationen zum Fahrzeug:
Baujahr 2015
Erstzulassung 2016
Standgeräusch: 95 dB(A) bei 3750 Umdrehungen
Fahrgeräusch: 74 dB(A)

Unter Berücksichtigung der 5dB(A) Messtoleranz:
100dB(A) / 79dB(A)

Es wurde vom Vorbesitzer bei der Konfiguration direkt ab Werk eine Sportauspuffanlage der Marke BASTUCK dazubestellt, welche vor der Übergabe durch das Autohaus verbaut wurde.

Bestehend aus: VSD + ESD
Die obigen dB(A) Werte erreicht das Fahrzeug nicht.
Es ist bekannt, dass der VSD undicht wird / ist.

Entsprechend würde der Halter den VSD gerne durch ein Ersatzrohr austauschen. Es ist bekannt, dass die dB(A) Werte weiterhin eingehalten werden würden. Ebenfalls würden die Werte der Abgasuntersuchung nicht beeinträchtigt werden und bleiben im zulässigen Rahmen.

Frage: Das Ersatzrohr steht online mit der Beschreibung "Keine Zulassung im Geltungsbereich der StVO - nur für Rennsport Zwecke".

Ist das ganze, unter anbetracht, dass die dB(A) sowie AU Werte weiterhin eingehalten werden nun doch zulässig und das Ersatzrohr hat generell NIE ein Gutachten, da es durchgehend ist und man generell davon ausgehen muss, dass die Lautstärke zu laut wäre ?

TÜV, egal welche Organisation man wählt leitet einen wohl immer an den nächsten Kollegen weiter... Dieser wäre wohl erfahrener und besser im Thema Tuning unterwegs.

Die Frage ist also nicht nur die Zulässigkeit, sondern auch, ob die Polizei einen so dennoch still legen könnte, wenn der VSD fehlt, die dB(A) Werte aber zu 100% im Rahmen der zulässigen, eingetragenen Werte liegen. Somit könnte man ja theoretisch nicht die Lautstärke anzweifeln zwecks legale umbauten wie es bei den Posern die wirklich drüber liegen der Fall ist.

nova yacht
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Frage: Das Ersatzrohr steht online mit der Beschreibung "Keine Zulassung im Geltungsbereich der StVO - nur für Rennsport Zwecke".

Ist das ganze, unter anbetracht, dass die dB(A) sowie AU Werte weiterhin eingehalten werden nun doch zulässig
Nein.

novel surge
nova yacht
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weil es keine Zulassung hat? Und zudem explizit vom Hersteller nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist?

novel surge
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Ein durchgehendes Ersatzrohr hat nie eine Zulassung. Das steht auf diversen Seiten, auch für andere Fahrzeuge... wurde so durch die Damen und Herrn der verschiedenen Organisationen auch an den Halter heran getragen.

Es könnte m.E. nur eine Sondereintragung vorgenommen werden, dass das ganze für Unbedenklich anerkannt wird...

Aber da spalten sich die Meinungen, denn viele sagen wohl, dass man es nicht eintragen müsste, da die EG-GENEHMIGUNG der Abgasanlage nicht explizit auf den ESD ausgestellt wurde sondern Auf das Fahrzeug und der verbauten Endschalldämpfer geschrieben wurde.

Habe dem Halter gesagt, dass ich mich mal informieren könnte, bevor er da irgendwelchen Personen glaubt wie es scheinbar selber nicht zu 100% wussten...

harsh hatch
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Für Tuningteile brauchst du in Deutschland eine ABE oder BE bzw. eine EG - oder ECE Genehmigung. Baust du Teile an oder ein, die die nicht haben, erlischt die Betriebserlaubnis.

novel surge
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Dort ist nicht explizit der Endschalldämpfer erwähnt.
Nachdem der Halter die Nummern durchgegeben hat, und irgendwas wohl nachgeschaut wurde muss wohl öfters die Wortwahl gefallen sein, dass man sich die Kosten für die Sondereintragung / Einzelabnahme sparen könnte, wenn alles im Rahmen der Vorgaben liegt und die EG-GENEMIGUNG nicht ausschließlich nur für den Endschalldämpfer gilt.

Das ganze sorgt entsprechend für Unklarheiten...

nova yacht
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Du versuchst es auch alle Jahre wieder, oder?
#1115081636070047744 message
#1111734593234677760 message
Die Antwort bleibt dieselbe: was nach ABE etc. erlaubt ist darf eingebaut werden. Ansonsten brauchst Du zwingend ein Gutachten.
Nichts mit "das ist aber ähnlich wie". "XY hat das auch eingebaut" oder was es an Ausreden sonst noch gibt

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was ist teurer: Einziehung des Fahrzeugs riskieren oder explizit genehmigen lassen=

novel surge
nova yacht
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und wie früher halte ich es für asozial, Dritte mit unnötigem Lärm zu belästigen

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aber das hat natürlich nur begrenzt mit dem Thema zu tun, ob es erlaubt ist

novel surge
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Bin da voll auf deiner Seite.
Deshalb habe ich ja selber nunmehr die Klappenanlage, dass mein Nachbar seine schnauze hält und bei mir ist seither auch ruhe.

Er selbst, hat ein VOR Facelift Modell.
Ich habe ein Facelift Modell.
Er hat KAT, NACH-KAT, VSD, ESD

Ich früher KAT, VSD, ESD
Mit Klappenanlage KAT, ESD

Er möchte jedoch keine Klappenanlage.
KAT lässt er, wie man es auch sollte die Finger von.

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Daher die Frage seinerseits, ob und in wiefern das Ersatzrohr zulässig wäre, wenn alles eingehalten wird.

Wir haben die gleiche EG-GENEMIGUNG, trotzdem hat er noch einen zusätzlichen KAT, ich nicht.

Dann könnte er sogar den Nachkat ausbauen, denn die zulassungswerte wären wie beim Facelift Modell identisch...

Um den Kat solls ja auch garnicht gehen.
Er ist (testweise) mit einem VSD-Ersatzrohr bei niedrigeren dB(A) Werten gewesen als meiner ohne diesen zusätzlichen Nachkat, jedoch mit VSD.

Das kann es ja auch irgendwie nicht sein.
Am Kat wird er sich wegen Legalität, Steuerhinterziehung etc. Nicht dran geben, auch wenn unsere Werte 1:1 identisch sind... Der Unterschied liegt halt an Facelift / Vor Facelift...

Kann ihn da jedoch schon verstehen, wenn er ein Fahrzeug mit Eintragung auf 95dB(A) hat und grade mal bei knapp um die 70dB(A) liegt, dass er da gerne den tatsächlichen Werten entgegen kommen möchte, zumal er nun wirklich ein Problem zwecks undichtigkeit hat.

fresh coral
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Anyway, wie die kollegen schon sagten ist das einzige was du ohne extra beim tüv vorzufahren benutzen darfst, ausschliesslich teile die eine ABE/ABG haben. Die ABE ist dann aber mitzuführen.

Hast du irgendwas anderes (ECE/EG Typengenehmigung, Teilegutachten ect.) ist der TÜV dein ansprechpartner... hast du nichts von alledem... ist auch der TÜV dein ansprechpartner - stichwort einzelabnahme - kostet dann halt mal schnell 4 - 5 stellig.

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Vorschlechtert sich das Geräuschverhalten durch die änderung (nein die 5db messtoleranz darfst du hier NICHT mit einrechnen!) bekommst du keine neue betriebserlaubnis.

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Und noch ein hinweis zu ABE/ABG: die ABE/ABG gilt nur solange nur und einzig alleine das teil ausgetauscht wurde für das die ABE Gilt. Sportauspuff und Sportluftfilter zusammen - auch wenn für beide eine ABE vorhanden ist, sind trotzdem eintragungspflichtig (TÜV ist dein freund), wenn dadurch könnte sich das geräuschverhalten unzulässig verändert haben - trotz ABE.

nova yacht
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Kann ihn da jedoch schon verstehen, wenn er ein Fahrzeug mit Eintragung auf 95dB(A) hat und grade mal bei knapp um die 70dB(A) liegt, dass er da gerne den tatsächlichen Werten entgegen kommen möchte
wieder die Frage: warum denn? Damit man alle anderen exakt so nerven kann wie gerade noch erlaubt?

Ich erinnere dann mal an § 30 I StVO:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. [...]

novel surge
# nova yacht > Kann ihn da jedoch schon verstehen, wenn er ein Fahrzeug mit Eintragung auf 95...

Da wird jeder seine persönlichen Gründe haben...
Wer sich einen V8 / V10 / V12 kauft, wird sich den auch nicht für die Optik holen sondern weil man auch den Sound mag.

Ein Bugatti ist schön.
Glaubst du den würde sich jemand als E-Auto kaufen ? Ich glaube ehr weniger.

§30 ist da m.E. völlig fehl am Platz.
Unnötiger Lärm wäre unnötiges Hochtouren.
Ist ein Lamborghini unnötiger Lärm ?
Nein, es gehört zur Auto/Fahrzeug Charakteristik.
Warum sollte dann ein Auto, welches auf 95dB zugelassen wurde mit gut 70dB auf der Straße sein, wenn es 95dB haben darf bzw. Hätte?...

Lärmbelästigung wären Burnouts, oder im 2 Gang mit 50 durch die Stadt fahren bzw. Im 1 in er 30er zone... Was halt unnötig ist und nicht sein muss...

Da hat jeder seine Meinung und Gründe, welche irgendwo auch nachvollziehbar sein dürften.

Holst dir ja auch kein Tesla um da nen Soundgenerator oder nen verbrennen rein zu bauen...

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Btw. Er wurde bereits raus gewunken, weil die Fahrzeugart in unserer Gegend für einen satten Sound bekannt ist, seiner aber so leise ist, als ob er eine Klappenanlage hat, welche geschlossen ist.

Wenn du 70dB hast, was eigentlich 95dB sein dürften bzw. sein müssten und du mit Toleranz sogar mit 100dB gemessen werden könntest, jedoch grade mal bei bisl mehr als 1/3 bist kommt das auch komisch und man unterstellt einem die Manipulation. Das ist bei ihm der Fall gewesen.

fresh coral
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naja in ein paar jahren erübrigt sich das problem von alleine, dann gibt es nur noch elektroautos

nova yacht
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Warum sollte dann ein Auto, welches auf 95dB zugelassen wurde mit gut 70dB auf der Straße sein, wenn es 95dB haben darf bzw. Hätte?...
Weil man kein A... ist sondern sich rücksichtsvoll verhalten will und rein Beschleunigung etc. genießen?
Wenn es auf den Sound ankommt: warum dann nicht so bauen, dass er nur im Inneren zu hören ist? Aber nein, man "muss" ja alle drumherum nerven und zeigen, dass man was kompensieren muss....

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aber ja, in ein paar Jahren ist das hoffentlich Geschichte. Ich bin dafür, das jetzt schon einzuführen. Je 10 gemessene dB Verzehnfachung eines Steuergrundbetrags oder so. Wird aber leider nicht mehr kommen (und gehört ohnehin in #politik-chat )

novel surge
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Mal zum Thema zurück,

Wäre das ganze eine Abnahme nach §19.2 oder §21 ?

Dass eine Sportauspuffanlage nicht in Kombination eingetragen werden kann ist auch nicht korrekt.

Das gibt's bei dem Auto zu haufe.

Offene Ansaugung (399€ + Sonderabnahme 150€)

Möglich mit Serien Anlage sowie Klappenanlage von Bastuck, NAP, BullX/EgoX, Miltek und Akrapovic....

Das Ersatzrohr hat ja nicht draufstehen, dass es nicht original ist. Daher besteht halt auch die Frage, ob die Polizei das Fahrzeug bei einer derartigen EG-GENEMIGUNG überhaupt stilllegen kann (wenn dB und CO2 werte stimmig), es steht halt nicht drauf, dass diese nur für den ESD ist.

Ich persönlich sehe die unzureichende Beschreibung in der EG-GENEMIGUNG als fehlerhaft und ermöglichte Lücke...

Heißt ja so schön
"Guten Tag, Allgemeine Verkehrskontrolle"
"Sie sind etwas laut unterwegs"
"dB Messung liegt dann im Rahmen..."

Wird dann überhaupt eine Prüfung veranlasst?
Seiner ist z.B. tiefergelegt. Da kann man wie bei meinem als Beispiel garnicht richtig drunter gucken, u.a. durch seitenschweller. Wenn die dB Werte dann stimmig sind, würde das ganze ja noch nicht mal auffallen.

Klar, es ist sein Risiko, ob er auf die Mehrheit der TÜV Organisationen hört, welche sagen, dass es aufgrund der grauzone der papiere OK wäre oder eben nicht...

Ich hätte halt gerne eine rechtliche Grundlage, welche besagt, dass das Ersatzrohr nicht zulässig ist, oder eben doch zulässig ist.

EG-GENEMIGUNG heißt:
Im Endeffekt, dass es europäisch und international zulässig ist.

Das hier steht auf der Seite.

Ersatzrohr für Vorschalldämpfer (Dieser Artikel ist nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig – Einsatz nur für Rennsportzwecke!)

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EG - JA
TÜV - NEIN
Durchmesser - 70mm

nova yacht
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geh davon aus, dass es nicht zulässig ist. Wenn Du das Gegenteil annimmst und ein Polizist oder gar letztlich ein gericht das Gegenteil sagt ist der Schaden größer als eben drauf zu verzichten . Das kostet nämlich nichts...

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Bei "tiefergelegt" und "man kann nicht drunterschauen" dürfte zudem erst recht genau hingeschaut werden, u.a. ob die nötige Bodenfreiheit gegeben ist. Und dann kann man ja auch gleich die Abgasanlage prüfen...

novel surge
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EG-GENEMIGUNG, JA
TÜV, NEIN

Heißt nun, dass es zulässig ist, aber eingetragen werden muss ? Werde aus der 19.2 und 21er Abnahme nicht schlau.

EG = JA
Bedarf doch garkeiner Abnahme, da international zulässig ??

nova yacht
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seit wann heißt "international prinzipiell zulässig", dass es zwingend auch in eutschland automatisch zugelassen ist?

novel surge
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Sind doch in der EU xD
EG = Europäische & Internationale Zulassung

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Naja, ich gebe das so weiter, ist halt letztendlich sein Ding, was er draus macht... Klappenanlage ist ihm zu teuer... kostet mit Downpipe ca. 5.5k€

nova yacht
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nicht alles der EU ist automatisch(!) auch in Deutschland gültig. Gibt auch Ausnahmen und Dinge, die eher nette Hinweise sind. "nicht verboten" heißt ja schließlich nicht "erlaubt"

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man kann auch beides lassen. Das kostet dann Null Euro. Und schont die Umwelt (Lärm ist Umweltverschmutzung) sowie die Nerven der Nachbarn.

novel surge
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Aber die EG-GENEMIGUNG, welche scheinbar ja vorhanden ist dürfte doch somit auch irgendwie Eintragbar sein, denn dann muss es zumindest für die EG ein "Gutachten" geben, oder verstehe ich das falsch?

nova yacht
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Dort Artikel 6:

(4) Die Mitgliedstaaten gestatten das Inverkehrbringen, die Zulassung oder die Inbetriebnahme nur derjenigen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten, die dieser Verordnung entsprechen.
(5) Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen, die Zulassung oder die Inbetriebnahme von Fahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die dieser Verordnung entsprechen, nur in den in Kapitel XI genannten Fällen verbieten, beschränken oder behindern.
Abweichend von Unterabsatz 1 dieses Absatzes können die Mitgliedstaaten entscheiden, die Teilnahme am Straßenverkehr, das Inverkehrbringen, die Zulassung oder die Inbetriebnahme von Fahrzeugen nicht zu gestatten, die zwar nach der vorliegenden Verordnung typgeprüft worden sind, aber die harmonisierten Abmessungen, Gewichte und Achslasten in Anhang I der Richtlinie 96/53/EG des Rates ( 4 ) überschreiten.
wenn ich das richtig verstehe und wenn es nach dieser Richtlinie geprüft ist und es keinen Grund in Kapitel XI gibt und auch nicht Anhang I der genannten weiteren Richtlinie entsprpricht - dann könnte es legal sein. Oder legal gemacht werden, sofern nachweislich die Lautstärke etc des Gesamtsystems nicht geämdert wird etc. pp

nova yacht
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Es dürfte sich um Klasse M1 handeln. "Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und ohne Stehplätze, unabhängig davon, ob die Anzahl der Sitzplätze auf den Fahrersitz beschränkt ist;"
Dafür ist dann allerdings 75dB(A) als Grenzwert für das Gesamtfahrzeug angegeben... (Anhang III).

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Laut ADAC https://assets.adac.de/image/upload/v1613562252/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/geraeusche-von-pkw-adac-infoblatt_stngmi.pdf

Im Rahmen des Bund-Länder-Fachausschusses Technisches Kraftfahrwesen (BLFA-TK) wurden Beschlüsse zu Nachrüst-Soundgeneratoren und zu nachträglichen Änderungen der Steuerung von KlappenSchalldämpferanlagen und serienmäßig an Kraftfahrzeugen verbauten Soundgeneratoren in Zusammenhang mit § 19 StVZO gefasst. Diese wurden im Verkehrsblatt VkBl. 2018 S. 214, Nr. 53 veröffentlicht.
Damit werden Nachrüst-Soundgeneratoren sowie das Tuning von Soundgeneratoren und Klappen-Schalldämpferanlagen verboten, da diese eine nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unzulässige Lärmbelästigung darstellen.
In der Sache geht es um nationale Genehmigungen wie z.B. Teilegutachten. Wenn das Fahrzeug nach der Umrüstung lauter wird, ist das entsprechende Teilegutachten bei der Änderungsabnahme abzulehnen. Änderungen sind nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug nach der Umrüstung unter allen realen Betriebszuständen nicht lauter als im serienmäßigen und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand ist.
EU-typgenehmigte Anlagen, die die Anforderungen der aktuellen Verordnung (EU) Nr. 540/2014 hinsichtlich der Fahrgeräusche und der zusätzlichen Geräuschbestimmungen ASEP (Additional Sound Emission Provisions – ASEP) einhalten, sind von den Beschlüssen nicht betroffen.

novel surge
# nova yacht Es dürfte sich um Klasse M1 handeln. "Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplät...

Fahrzeuge mit einem Leistungsstarken Motor 74dB
Sportwagen mit entsprechenden Motor 75dB

Das bezieht sich jedoch auf die Fahrgeräusche. Hier ist die gesamte Baureihe dieses Typs, egal ob VFL oder FL Modell bei 95dB (3750 rpm) und 74dB Fahrgeräusche....

Die 74 bzw. Unter Umständen zulässigen 75dB sind sogesehen unangetastet.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich den Unterschied nicht verstehe.

95dB bei 3750 RPM....
Aber beim fahren dann nur 74dB ??
Wohin verschwinden die 21dB denn ??
Es gibt ja noch nicht mal konkrete Informationen, bei welcher Geschwindigkeit bzw. RPM diese Fahrgeräusche gemessen werden...

novel surge
fresh coral
elder pendant
novel surge
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@elder pendant
Das wäre meine nächste Frage gewesen, bietet WBS Beratung in einem derartigen Verkehrsrecht an?

Klar, Anwalt ist Anwalt und prinzipiell könnte man vom Anwalt für Arbeitsrecht auch im Strafrecht vertreten werden.

Aber ist WBS auf Verkehr "spezialisiert" (im derartigen Ausmaß) ? Köln ist ja nicht weit von mir 😅

elder pendant
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Bei WBS arbeiten drei Kolleginnen, die in verkehrsrechtlichen Sachen vertreten. Außerdem bietet Dir WBS.LEGAL eine kostenfreie Erstberatung, vielleicht wirst Du dort Deine Fragen los.

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Nutze gern den o. g. Link, um eine Erstberatung zu vereinbaren.