Informationen zum Fahrzeug:
Baujahr 2015
Erstzulassung 2016
Standgeräusch: 95 dB(A) bei 3750 Umdrehungen
Fahrgeräusch: 74 dB(A)
Unter Berücksichtigung der 5dB(A) Messtoleranz:
100dB(A) / 79dB(A)
Es wurde vom Vorbesitzer bei der Konfiguration direkt ab Werk eine Sportauspuffanlage der Marke BASTUCK dazubestellt, welche vor der Übergabe durch das Autohaus verbaut wurde.
Bestehend aus: VSD + ESD
Die obigen dB(A) Werte erreicht das Fahrzeug nicht.
Es ist bekannt, dass der VSD undicht wird / ist.
Entsprechend würde der Halter den VSD gerne durch ein Ersatzrohr austauschen. Es ist bekannt, dass die dB(A) Werte weiterhin eingehalten werden würden. Ebenfalls würden die Werte der Abgasuntersuchung nicht beeinträchtigt werden und bleiben im zulässigen Rahmen.
Frage: Das Ersatzrohr steht online mit der Beschreibung "Keine Zulassung im Geltungsbereich der StVO - nur für Rennsport Zwecke".
Ist das ganze, unter anbetracht, dass die dB(A) sowie AU Werte weiterhin eingehalten werden nun doch zulässig und das Ersatzrohr hat generell NIE ein Gutachten, da es durchgehend ist und man generell davon ausgehen muss, dass die Lautstärke zu laut wäre ?
TÜV, egal welche Organisation man wählt leitet einen wohl immer an den nächsten Kollegen weiter... Dieser wäre wohl erfahrener und besser im Thema Tuning unterwegs.
Die Frage ist also nicht nur die Zulässigkeit, sondern auch, ob die Polizei einen so dennoch still legen könnte, wenn der VSD fehlt, die dB(A) Werte aber zu 100% im Rahmen der zulässigen, eingetragenen Werte liegen. Somit könnte man ja theoretisch nicht die Lautstärke anzweifeln zwecks legale umbauten wie es bei den Posern die wirklich drüber liegen der Fall ist.