Hallo,
gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus:
Ich bin Hausbesitzer und zur Zeit beschäftigt, ich werde aber meinen Job verlieren.
Zunächst steht mir für 12 Monate ALG1 zu. Hier gibt es eine Karenzzeit über selbige 12 Monate in der ich Vermögen bis 40.000€ haben darf. Würde ich in den 12 Monaten keinen neuen Job finden, würde ich von ALG1 in Bürgergeld übergehen.
Beim Bürgergeld gibt es auch eine Karenzzeit über 12 Monate. Hier geht es aber um die Größe der Immobilie die man besitzen darf. Nach den 12 Monaten dürfte die Wohnfläche unserer Immobilie 140m² betragen, damit ich noch für das Bürgergeld in Frage käme.
Da mein Haus mehr Wohnfläche hat, würde ich spätestens ab diesem Zeitpunk keine Mittel mehr vom Staat bekommen.
Meine Frage :
Gilt erst eine Karenzzeit von 12 Monaten beim Bezug von ALG1 und dann ebenfalls beim Bezug von Bürgergeld? Würde ich also 2 Jahre lang Mittel vom Staat beziehen können?
Oder wird hier nicht zwischen ALG1 und Bürgergeld unterschieden, und nachdem ich 1 Jahr lang ALG1 bezogen habe, würde ich auf Grund der Größe meiner Immobilie gar kein Bürgergeld bekommen?
Vielen Dank für eure Mühen!