#Telefonnummer im Impressum meines free Hostings?
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Eine zweite Kontaktmöglichkeit ist notwendig.
P.S.: Bitte nicht wieder die Frage löschen.
Reicht die Adresse?
Eine Adresse ist keine Kontaktmöglichkeit.
Also Adresse + Mail ?
Der zweite Weg neben der Mailadresse muss nicht zwingend eine Telefonnummer sein, aber er muss eine unmittelbare und effiziente Kontaktaufnahme ermöglichen.
Discord + Mail oder Mail + Mail?
Die Adresse brauchst du ohnehin, aber sie ist kein Weg für eine unmittelbare und effiziente Kontaktaufnahme.
2 Kontaktmöglichkeiten = E-Mail + Telefon, E-Mail + Fax, etc.
Geht da der Discord Server und die Mail Adresse?
Der Verweis auf einen externen Dienst (Discord, Facebook, X, etc.) wird wahrscheinlich nicht funktionieren, da man nicht davon ausgehen oder fordern darf, dass zur Kontaktaufnahme zunächst ein Profil eingerichtet werden muss.
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und reichen 2 Mail Adressen?
müssen wir das "Nein" noch mehrfach wiederholen?
Also muss eine Mail + Fax oder Telefonnummer enthalten sein?
Nein. Es bedarf einer weiteren (unmittelbaren und effizienten) Kontaktmöglichkeit neben (also zusätzlich zur) Mailadresse.
Eine E-Mail und eine zweite Kontaktmöglichkeit, korrekt.
Was könnte die 2. Kontaktmöglichkeit außer die Nummer noch sein?
"Der Nutzer muss jedoch angemessene Informationen innerhalb einer Frist erhalten, die mit seinen Bedürfnissen und berechtigten Erwartungen vereinbar ist (EuGH MMR 2009, 25 (26)). Der zweite Kommunikationsweg kann, muss aber nicht das Telefon sein. Eine elektronische Anfragemaske genügt ebenso wie die Angabe einer Faxnummer. Auch die Einrichtung eines Rückrufsystems, bei dem ein Nutzer nach Betätigen eines Links „Kontaktieren Sie uns“ um Rückruf bitten kann, genügt (OLG Köln Beck RS 2016, 16575). Erforderlich ist jedoch stets, dass der Anbieter Vorkehrungen für eine zeitnahe Beantwortung trifft." (BeckOK InfoMedienR/Ott, 42. Ed. 1.11.2023, TMG § 5 Rn. 36)
Also reicht sowas wie ein Ticketsystem als 2. Möglichkeit?
Wenn man sich dafür registrieren muss - nein.
Ein Kontaktformular ist zwar möglich, aber stark umstritten.
Die Frist bei solchen Kontaktformularen und "wir rufen sie zurück" ist allerdings rechtlich problematisch / brisant. Das LG Bamberg hatte mal 60 Minuten ausgeurteilt, aber da gibt es berechtigte Kritik für gewisse Fälle.
Jedenfalls ist aber die fehlende Beantwortung der Anfragen (innerhalb der nicht näher definierten Frist) abmahnbar:
"In der Nichtbeantwortung von Anfragen oder dem schmoren lassen in telefonischen Warteschleifen, kann neben einem Verstoß gegen § 5 eine Irreführung nach § 5 UWG liegen." (BeckOK InfoMedienR/Ott, 42. Ed. 1.11.2023, TMG § 5 Rn. 36)
okay, danke
Datenschutzerklärung
Wisst ihr was da alles rechtlich rein muss bei einem free Hoster?
Hab da wenig Ahnung, aber dazu würde ich mich an deiner Stelle mal bei regulären Hostern umsehen, was die so in ihre Datenschutzerklärungen schreiben (neben dem Studium der DSGVO natürlich). Das gibt vielleicht einen guten Überblick für den Anfang.