#Kann man nach eigener Zusage wieder absagen?

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spiral agate
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Guten Tag zusammen,

ich habe ein Jobangebot bekommen, dass ich Zusagen musste um die Vertragsunterlagen zu bekommen. Die Vertragsunterlagen lassen noch auf sich warten. Ich Frage mich nun da ich schon meine Zusage per Email erteilt habe aber noch nichts unterschrieben habe ob ich nun immer noch einfach absagen kann?

Danke für eure Hilfe!

raw granite
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So grundsätzlich kann man einen Arbeitsvertrag auch mündlich (bzw. per Mail oder wie du sonst zugesagt hast) schließen. Wenn von dieser "Zusage" allerdings das Zusenden der Vertragsunterlagen abhängt, ist die Zusage wahrscheinlich nicht als Willenserklärung für den Vertragsschluss auszulegen, sondern einfach nur eine rechtlich nicht verbindliche Bekundung von Interesse. Kommt aber auf die genaue Formulierung / weitere Umstände an. Selbst wenn ein bindender Vertrag zustandegekommen wäre, könntest du mit zweiwöchiger Frist in der Probezeit kündigen und wärst ohnehin schnell wieder raus.

spiral agate
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Danke für die Antwort, hier einmal die besagte E-Mail:

Ihr Gespräch ist sehr gut verlaufen, sehr gerne möchten wir Sie als Teammitglied in unserem Unternehmen begrüßen und Ihnen hiermit eine Zusage für die Werkstudierendentätigkeit zukommen lassen.

Start des Vertrags wird der 01. März 2024 sein, befristet auf zunächst 12 Monate. Ihr Gehalt beträgt 16 Euro zzgl. 15 % Krankheits- und Urlaubsausgleich = 18,40 Euro/h.

Über eine Zusage via E-Mail freuen wir uns sehr!

Den Vertrag senden wir Ihnen nach der Zusage via E-Mail zu.

Bitte reichen Sie uns bis zum Start folgende Unterlagen ein:

Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Werkstudierendentätigkeit, ggf. ändern sich Ihre Beiträge

aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Kopie Sozialversicherungsausweis
Folgende Informationen benötige ich noch von Ihnen:

Werden Sie eine weitere Nebenbeschäftigung haben?

Wie lange werden Sie voraussichtlich noch studieren?

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Vertrag oder zu den Rahmenbedingungen haben, können Sie sich jederzeit via E-Mail oder telefonisch an mich wenden.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

Viele Grüße

winged leaf
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Und was war deine Antwort?

raw granite
exotic whale
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"15 % Krankheits- und Urlaubsausgleich" klingt so, als erwarten sie dann, dass du weder Urlaub nimmst noch krank bist (jedenfalls dann ohne Bezahlung)? Wenn das so ist, könnte das künftig noch zu Diskussionen führen.

spiral agate
# winged leaf Und was war deine Antwort?

hiermit möchte ich gerne offiziell meine Zusage bekannt geben und mich für das Angebot recht herzlich bedanken!

Anbei wie abgesprochen vorab schonmal meine Immatrikulationsbescheinigung.

Beste Grüße,

spiral agate
raw granite
raw granite
winged leaf
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Sehe ich ähnlich. Die Formulierungen sind sehr konkret.

spiral agate
spiral agate
raw granite
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Das dürfte auch sinnvoller für beide Parteien sein. Die Kündigung in der Probezeit wäre nur die "Notlösung".

weak patrol
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Ein hinweis dazu: Die kündigung eines Arbeitsvertrags ist - sofern das nicht in jenem explizit ausgeschlossen ist - auch schon vor antritt der stelle möglich. Wenn du also beispielsweise zum 1.3. anfangen sollst, dann kannst du heute die kündigung entsprechend der probezeit erklärung und dann am 1.3. gar nicht erst kommen

swift holly
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Was Chibisuke schreibt.