#Rückerstattung statt Umtausch
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Ich hatte vor nicht all zu langer Zeit den Fall, dass ich was bestellt habe aus Österreich. Das ganze bezahlt per Klarna, allerdings habe ich den Artikel retourniert und sollte Ihn auf eigene Kosten zurücksenden.
Allerdings waren bei Mir die Versandkosten zurück nach Österreich höher als der eigentliche Artikelwert und eBay hat gesagt, dass es deswegen möglich ist Mir den Betrag zu erstatten. Was ich im Nachhinein auch noch erfahren habe ist, dass der Artikel gar nicht verschickt wurde.
Aber es war ein gewerblicher Verkäufer auf ebay und wie der Sachverhalt klingt handelt es sich beim Kauf Verbrauchsgüterkauf. Also dürfte wohl das 14-tägige Widerrufsrecht gelten. Da muss man in der Tat im Zweifel selbst die Versandkosten tragen, aber das Recht besteht neben der von dir erwähnten Gewährleistung (allerdings nur innerhalb von 14 Tagen).
Solang die 14 Tage noch nicht abgelaufen sind, durchaus. Das habe ich jetzt aber nicht herausgelesen, eher im Gegenteil.
Ich habe das Monopoly erst seit 3 Tagen. Ich würde es gerne zurücksenden und die entstehenden Kosten übernehmen. Allerdings möchte ich keine Schwierigkeiten haben, falls die Rückerstattung abgelehnt wird. Wenn ich jedoch rechtlich im Recht bin, würde ich es im aktuellen Zustand zurücksenden. Wäre lieb wenn mir hier geholfen wird
Dann ist das Widerrufsrecht noch ausübbar. Also auf's Widerrufen des Vertrages bestehen, fragen, wo es hin soll, und wenn das Geld nicht zügig kommt, unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern; bei Verstreichen Mahnverfahren einleiten.
Okay, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Nochmal zur Sicherheit: Das Monopoly wurde nur einmal benutzt, bis eben festgestellt wurde, dass eine Karte fehlt. Originalverpackt ist es nicht mehr. Wenn ich also auf das Recht zur Erstattung bestehe, sollte ich keine Probleme haben, oder?
"Originalverpackung" meint die Verpackung des Spiels, wo also "Monopoly" draufgedruckt ist, etc.? Die war beim Kauf nicht dabei oder was?
Ich meine, das gleiche braune Paket, das der Verkäufer verwendet hat, ist nicht notwendig.
Doch, alles ist da bis eben die fehlende Karte. Ich meine eben die Folien usw.
Also, die Folie um die Karten habe ich logischerweise geöffnet. Das Klebeband um die Verpackung herum sind ebenfalls geöffnet, und die Tüte, in der die Häuser und Hotels drin sind, ist auch geöffnet. Wir haben alles geöffnet, wollten spielen und im späteren Verlauf realisiert, dass eine Karte fehlt. Original ist alles da, bis auf die Karte.
Sollte passen. Das Widerrufsrecht erlischt nicht durch gewöhnliche Nutzung der Sache.
Okay, vielen dank dir nochmal für die Hilfe!
Gab es nicht auch eine rechtliche Grundlage, die darüber hinaus besagt, dass ein Händler die Ware nicht verweigern darf, trotz fehlender Originalverpackung? (Viele Händler schreiben dennoch ungültiger Weise, dass es Voraussetzung für eine Retour oder Rücksendung der Ware ist)
Klar, ausgesetzt bei beispielsweise Hygieneprodukten oder Produkten mit bestimmtem Siegel - aber bei einem Brettspiel wie Monopoly? Da bin ich mir nicht sicher.
Es gibt schlicht keine rechtliche grundlage auf der der händler den wiederruf verweigern kann, esseiden es handelt sich um versiegelte produkte die eben beispielsweise aus hygienischen gründen nicht zurückgegeben werden können.
Wenn der händler natürlich von sich aus beispielsweise ein vertragliches rückgaberecht gewährt (z.B: länger als 14 tage), dann kann er natürlich für dieses vertragliche rückgaberecht die bedingungen diktieren, aber das hebt nicht das gesetzliche wiederrufsrecht auf auf das der verbraucher sihc dann auch berufen kann