#Rückerstattung statt Umtausch

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bold nova
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Einen Anspruch auf Erstattung hast du nicht. Du kannst wählen zwischen einer Nachlieferung und der Lieferung einer neuen Sache.

hoary citrus
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Ich hatte vor nicht all zu langer Zeit den Fall, dass ich was bestellt habe aus Österreich. Das ganze bezahlt per Klarna, allerdings habe ich den Artikel retourniert und sollte Ihn auf eigene Kosten zurücksenden.

Allerdings waren bei Mir die Versandkosten zurück nach Österreich höher als der eigentliche Artikelwert und eBay hat gesagt, dass es deswegen möglich ist Mir den Betrag zu erstatten. Was ich im Nachhinein auch noch erfahren habe ist, dass der Artikel gar nicht verschickt wurde.

slender idol
bold nova
acoustic nacelle
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Ich habe das Monopoly erst seit 3 Tagen. Ich würde es gerne zurücksenden und die entstehenden Kosten übernehmen. Allerdings möchte ich keine Schwierigkeiten haben, falls die Rückerstattung abgelehnt wird. Wenn ich jedoch rechtlich im Recht bin, würde ich es im aktuellen Zustand zurücksenden. Wäre lieb wenn mir hier geholfen wird

slender idol
acoustic nacelle
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Okay, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Nochmal zur Sicherheit: Das Monopoly wurde nur einmal benutzt, bis eben festgestellt wurde, dass eine Karte fehlt. Originalverpackt ist es nicht mehr. Wenn ich also auf das Recht zur Erstattung bestehe, sollte ich keine Probleme haben, oder?

slender idol
acoustic nacelle
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Doch, alles ist da bis eben die fehlende Karte. Ich meine eben die Folien usw.

acoustic nacelle
slender idol
acoustic nacelle
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Okay, vielen dank dir nochmal für die Hilfe!

brisk gazelle
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Gab es nicht auch eine rechtliche Grundlage, die darüber hinaus besagt, dass ein Händler die Ware nicht verweigern darf, trotz fehlender Originalverpackung? (Viele Händler schreiben dennoch ungültiger Weise, dass es Voraussetzung für eine Retour oder Rücksendung der Ware ist)
Klar, ausgesetzt bei beispielsweise Hygieneprodukten oder Produkten mit bestimmtem Siegel - aber bei einem Brettspiel wie Monopoly? Da bin ich mir nicht sicher.

pine depot
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Wenn der händler natürlich von sich aus beispielsweise ein vertragliches rückgaberecht gewährt (z.B: länger als 14 tage), dann kann er natürlich für dieses vertragliche rückgaberecht die bedingungen diktieren, aber das hebt nicht das gesetzliche wiederrufsrecht auf auf das der verbraucher sihc dann auch berufen kann