#ABE auch digital erlaubt?

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agile light
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Hallo Zusammen 👋

ich bin auf https://www.youtube.com/watch?v=JehMsvz3nqE&t=274s&ab_channel=AchtungKontrolle gestoßen, wo ich den Polizisten mal ganz und gar nicht verstehen kann. Er hat schon Recht, dass bei baulichen Änderungen am KFZ, egal welches, eine Eintragun bei fehlender ABE pflicht bei uns ist, aber zu erwarten, eine 25 seitige PDF mitzuführenm die man dann auch durchgucken muss, obwohl man diese als PDF auf dem Handy hat, finde ich doch schon recht anmaßend.
Mal davon abgesehen, welches Bundesland da wieder eine Extrawurst daraus macht, sehe ich es so, dass auch das PDF ausreichend ist, man dann aber bei leerem Akku in der Nachweispflicht ist und ggf. Bearbeitungsgebühren zu tragen hat. Auf der anderen Seite sollte der Polizist wissen, dass bei ABEs auch eine KBA am Produkt angebracht ist, warum wird die hier nicht gesucht? Wenn man schon eine Kontrolle macht und etwas bemängelt, sollte man vorher auch mal genauer hinschauen, denn alles, was eine KBA/ABE hat, ist eintragungsfrei, da kann ich den Polizisten absolut nicht verstehen.

Nun habe ich geschaut, in wie fern dies legal ist, denn ich sehe es als legal an, da wir in einem digitalen Zeitalter leben und mit ein bisschen Verstand die Suchfunktion zu nutzen im Acrobat Reader, spart Zeit und Nerven, denn eine solche hat man bei einem 25 seitigen Ausdruck nicht.

Auf https://www.motorradonline24.de/forum/thread/661116-abe-als-foto-oder-pdf-elektronisch-mitzuführen-ist-zulässig/ befindet sich im ersten Post direkt §19 Abs 4 StVZO und §20 Abs 2 PAuswG-E, nur findet letzteres hier auch Anwendung, wenn man die ABE als PDF runtergeladen hat, um es unter den Apsekt der "Ablichtung" zu stellen? Sind wir ganz streng, gibt es gar keine Ablichtung solcher Dokumente, denn diese werden ja zu aller erst digital erstellt und nicht handschriftlich. Es ist dann sinnbefreit, hier einen Ausdruck zu machen, diesen dann abzulichten und als PDF zu speichern, denn der wird ja direkt aus dem Programm als PDF gespeichert. Macht dieses genauere Hinschauen dann das PDF nicht unwirksam?

Es wäre schön zu lesen, ob das PDF einer ABE ausreicht oder nicht, denn wie schon erwähnt sehe ich es als vollkommen ausreichend und vor allem umweltschonend, nur halt mit dem Nachteil, dass ich ein Problem habe, sollte etwas mit meinem Handy sein.

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Am Kesselberg in Oberbayern herrscht Überholverbot und es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Trotzdem rasen hier Biker oft laut und gefährlich über den Asphalt. Die Polizei kontrolliert deshalb genau hier. Die Beamten prüfen ein ält...

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manic bobcat
agile light
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Natürlich sind die gestellt, nur sorgen diese Formate zeitgleich auch für solche Probleme.

manic bobcat
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Das wort Ablichtung dürfte sich in §19 abs 4 StVZO vermutlich auf ein altes kopierverfahren beziehen, wo dann auch wieder papier raus kommt.

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auch heute bezeichnet man fotokopien ja immer noch als "ablichtung"

agile light
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Sehe ich auch so, nur warum wird dann in dem Post der andere Paragraph in Zusammenhang gestellt? Der würde dann, so wie ich es verstehe, die ABE in PDF Form doch erlauben 🤔

manic bobcat
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Also ich würde eher nicht davon ausgehen, dass es zulässig ist die nur digital dabei zu haben.

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in der praxis wird da kein hahn nach krähen, sofern es eben vor ort einsehbar ist

agile light
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Das wäre mir am liebsten, denn es erspart unnötige Ausdrucke und man kann schneller nach dem korrekten Eintrag suchen.