#Krank und Pflichtveranstaltung
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Also das möchte ich mal hören, dass man mit AU zur Arbeit müsste...
Erstmal nein. Bzw: kommt drauf an: wenn Du beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast ("Krankschreibung" gibt es nicht), weil Du mit gebrochenem Fuß nicht Lastwagen fahren kannst, dann kannst Du evtl. ja dennoch an einer Fortbildung teilnehmen.
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Wenn die Fortbildung also hier kein Risiko darstellt und insbesondere wenn die Pflichtveranstaltung eben Pflicht ist, weil Du ohne sie erstmal nicht weiterarbeiten darfst würde ich hingehen. Klär das im Zweifel mit Deinem Arzt ab.
Kann. Die Frage ist nach "muss" - und dort ist die Antwort ganz klar: nö.
spätestens wenn es einem der Arzt verbietet wäre es ohnehin klar...
Der Arzt wird einem nie irgendwas "verbieten" , aber krankgeschrieben ist eben krankgeschrieben...
aber natürlich kann er einem etwas verbieten: indem er keine Bestätigung abgibt, dass etwas der Heilung nicht im Weg steht (oder gar förderlich ist).
und wo ist darin das Verbot?
dass man - wenn man es doch macht - der Anweisung zuwiderhandelt, nichts zu unternehmen, was der Heilung schadet.
Zugegeben: das ist indirekt 🙂
Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur AU:
1 Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. 2 Bei der Beurteilung ist darauf
abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben.
Wenn die Fortbildung massiv andere Bedingungen hat als die vorher ausgeführte Tätigkeit - ist das dann automatisch mit abgedeckt oder hat der AG nicht das Anrecht, wenigstens nachzufragen? Insbesondere, wenn es eine Veranstaltung ist, die nur selten stattfindet und für die Arbeit zwingend ist
du weißt so gut wie ich, dass es keine Krankschreibung gibt sondern nur eine AU
ich weiß, die Begrifflichkeit interessiert mich aber nicht die Bohne ^^ ist am ende das selbige
Also krank ist krank, ob man es jetzt Krankschreibung oder AU oder ärztliches Attest nennt ist vollkommen egal
Nachfragen kann der AG immer. Aber der AN muss dem nie nachkommen, selbst wenn er nur aufm Stuhl sitzen und nix tun müsste.
Und natürlich muss der AN NICHT zu irgendwelchen Pflichtveranstaltungen kommen wenn er arbeitsunfähig ist, zumal der AG auch gar nicht beurteilen kann ob der AN an dieser Veranstaltung teilnehmen könnte... Die Diagnose geht ihn nämlich - selbst wenn er über medizinisches Fachwissen verfügen würde genau gar nix an.
Und übrigens muss der AN für den AG auch nicht erreichbar sein um derartige fragen zu erörtern, es reicht wenn der AN den AG über die voraussichtliche Krankheitsdauer informiert sobald er sie selber hat.
so, und wo genau steht das, dass der AN bei derart abweichenden Anforderungen (und in der Regel lange vorher feststehenden Terminen) eben nicht seinem Arzt mitteilen muss, dass die AU für diesen zeitraum auf anderen Grundlagen beruhen würde?
das suche ich schon die ganze Zeit
ich verstehe die Fragestellung nicht
auf welchen anderen Grundlagen sollte die AU beruhen?
die AU beruht auf der - wie zitiert - "zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte[n] Tätigkeit"