#Wie differenziert man Schwarzarbeit und Steuerhinterziehungen

1 messages · Page 1 of 1 (latest)

rough gale
#

Moin

Angenommen eine Person hat sich vor 7 Jahren als Kosmetiker selbstständig gemacht und ohne Angaben (also „Schwarz“) bei ihrer Tätigkeit insgesamt 2000-3000 € verdient.

Soweit ich im Internet gelesen habe, kann diese Person für Schwarzarbeit nicht mehr belangt werden (Verjährung von Schwarzarbeit beträgt, soweit ich gelesen habe,5 Jahre).
Kann diese Person aber für „Steuerhinterziehung“ belangt werden?

lethal harbor
#

Auszug aus denn § 370 AO "Steuerhinterziehung":

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hier sehe ich Abs. 1 Punkt 2 als erfüllt an, eine Einkunft als Selbständige:r denke ich sind erhebliche Tatsachen, wenn diese nicht angemeldet/in der Steuererklärung verschwiegen wurden. Die Tat ist aber nach § 78 Abs. 3 Punkt 4 StGB nach 5 Jahrenbereits verjährt.

zinc light
#

Beachte aber 376 AO mit 10 bzw. ab 2020 sogar 15 Jahren. Die AO hat eigene Vorschriften.

rough gale
#

Falls es einen Unterschied macht: Die Person bezieht vom Arbeitsamt Arbeitslosen Geld

#

Also, so wie ich es verstanden habe, muss sich die Person keine Sorgen machen, da es mit dem Paragrafen 78 ABS. 3 4 gedeckt ist?

sonic haven
#

Sofern es kein schwerer Fall der Steuerhinterziehung war, ja, da ist die Steuerhinterziehung selbst nach 5 Jahren verjährt.

rough gale
sonic haven
# rough gale Ab wann ist es ein schwerer Fall?

Der schwere Fall ist in § 370 Abs. 3 AO typisiert, kannst du ja mal die Liste an Merkmalen ansehen. Aber wird hier wohl nichts zutreffen, wenn einfach "nur" nie die Einnahmen korrekt angegeben wurden und der Umfang tatsächlich lediglich bei 2000-3000€ insgesamt liegt.

rough gale
sonic haven
#

Zumindest für einen schweren Fall der Steuerhinterziehung wird das wohl nicht ausreichen, nehme ich stark an.

rough gale
#

Okay, vielen Dank. Das beruhigt mich

zinc light
#

Du hast bei Steuerhinterziehung noch die Möglichkeit der Selbstanzeige, die (bei Nachzahlung der Steuer) zur Straffreiheit führt.

lethal harbor
fallen spoke
torpid flame
#

Vorsicht.... nicht zu verwechseln die verfolgungsverjährung im strafrecht und die forderungsverjährung der steuerschuld

#

das sind 2 paar schuhe.... auch wenn eine steuerhinterziehung strafrechtlich verjährt ist, kann sie ggf. immer noch beigetrieben werden.

sonic haven
torpid flame
sonic haven
#

Selbst wenn nicht wäre die schwere Steuerhinterziehung wohl ein gesonderter Tatbestand, weil der § 78 Abs. 4 BGB ja nur Milderungen und Verschärfungen nach dem allgemeinen Teil des StGB unberücksichtigt lässt. Das wäre hier nicht der Fall.
Nvm, steht ja mit "oder" da: "besonders schwere Fälle".

torpid flame
#

2000 - 3000€ einkommen... also eine steuerlast von wahrscheinlich nichtmal 1000€ wird man kaum als schweren fall einstufen können

#

Aber dir kritischere frage als die nach der steuerhinterziehung die ich mal in den raum werfe ist eher..... ALG + schwarzarbeit -> Sozialbetrug (?)

#

Müsste aber meine ich auch verjährt sein (263 StGB - grundtatbestand 5 jahre)

#

Das einzige was IMO also noch relevant ist ist die Festsetzungsverjährung von 10 Jahren am ende des jahres in dem die anmeldung abzugeben gewesen wäre

zinc light
#

Straftechtlich dürfte da nichts zu holen sein - Sozialbetrug liegt zwar vor (anrechnungsfreier Freibetrag im ALG I liegt bei 165 Euro im Monat), Steuerhinterziehung voraussichtlich auch (ALG I unterliegt dem Progressionsvorbehalt), ist aber verjährt. Steuerfestsetzung ist aber noch möglich, da die 10 Jahre noch nicht rum sind.

torpid flame
#

also am besten "klappe halten und füsse stillhalten"