#Nutzung von VPN und spezifische Frage

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golden barn
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Nein, die Polizei beschäftigt sich nicht mit Kindergarten. 😄

sharp jacinth
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Strafrechtlich relevant ist es nicht, aber theoretisch könnten die Serverbetreiber bei Umgehung von Banns rechtlich Unterlassen verlangen und notfalls einklagen.

topaz mica
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Was ist mit rechtlich Unterlassen gemeint? sry kenne mich nicht so aus xd @sharp jacinth

golden barn
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Du kannst deinen Nutzer verklagen, das er nicht mehr dem Server beitreten soll. Solltest aber damit rechnen, das dich der Richter auslacht. ^^

topaz mica
golden barn
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sharp jacinth
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Man kann als Betreiber die halt entlassen bzw. als Nutzer den Betreiber darauf aufmerksam machen, dass seine Helfer vllt. nicht in seinem Interesse handeln.

golden barn
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wie gesagt - die Polizei beschäftigt sich nicht mit so einem Kindergarten. 😄

topaz mica
sharp jacinth
topaz mica
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In dem Falle bin ich der Betreiber. Könnte ich als dieser also nicht rechtlich dagegen vorgehen um ihm eine Strafe zu verpassen etc?

golden barn
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nein, nochmals...

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das interessiert beides strafrechtlich niemand und verklagen wird dich dafür auch keiner

sharp jacinth
golden barn
topaz mica
topaz mica
sharp jacinth
golden barn
sharp jacinth
terse edge
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Kannst du deinen Server nicht einfach mit einem Passwort schützen o.Ä?

topaz mica
sharp jacinth
golden barn
topaz mica
golden barn
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Ich rede von monatlich wiederkehrenden Ausgaben

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Ah, ne, warte, du redest ja nicht mit mir 😛

sharp jacinth
topaz mica
golden barn
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Es wurde doch gerade exakt erklärt wie sich Schadensersatz zusammensetzt...
Kein Schaden = kein Schadensersatz

sharp jacinth
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Schadensersatz nur dann, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Wenn man also 50€ pro Monat für ein Privileg bezahlt und dann 2 Wochen (halber Monat) grundlos gebannt war, könnte man 25€ fordern. Hat der Nutzer nichts bezahlt, gibt's in dem Weg auch keinen bezifferbaren Schaden.
Und dass ihr auf Verdacht andere Nutzer gebannt habt, ist im Übrigen auch eure Sache als Betreiber. Da würde ich es für eher schwierig halten, den Supporter bei etwaigen Forderungen der Nutzer wegen des Banns in Regress zu nehmen.

golden barn
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Wobei man natürlich Schadensersatz nicht pauschal fordern kann. Hat der Nutzer z. B. gegen bestimmte Regeln verstoßen, kann er natürlich trotz Kaufgegenstand entfernt werden, ohne Schadensersatzansprüche zu haben.

slow rune
sharp jacinth
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Diebstahl bedarf einer "beweglichen Sache", womit tatsächlich ausschließlich physische Sachen gemeint sind.
Also wenn dann käme in so einem Fall nur Betrug / Computerbetrug in Frage.

slow rune
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stimmt, da war was....