#Deutschlandticket

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warped inlet
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Eine Frage wenn ich für jemanden das Deutschlandticket mit meiner IBAN kaufe, hab ich das Recht als Kontoinhaber das Ticket zu kundigen oder kann ich nur die Lastschrift wiederufen ? Was wurde es fur rechtliche folgen haben ein Lastschrift wiederuf auf den Inhaber des Tickets ?

regal mirage
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Wenn Du das Ticket kaufst, kannst auch Du damit agieren und hast die Pflichten des Vertrages. Damit hast du auch das Recht zur Kündigung.

sharp dew
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Wenn das Ticket für jemand anderen gekauft wird, kann es sich dabei auch um eine Stellvertretung handeln, sodass der Vertrag zwischen Verkehrsbetrieb und der Dritten Person zustande käme und die bezahlende Person keinerlei Rechte hat, auf das Vertragsverhältnis einzuwirken. Das hängt aber sehr davon ab, in welchen Feldern welche Daten eingegeben werden.

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Nur weil ich die Daten in das Formular eintrage bzw. meine Zahlungsdaten eintrage, muss das noch nicht lange heißen, dass ich auch das Recht zur Kündigung des Tickets habe

hushed yoke
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Ich lehne mich Mal aus dem Fenster und behaupte Mal, das dürfte sogar die Regel sein. In der Regel kann man bei solchen verträgen nicht zwischen Vertragsnehmer und Vertragsnutzer unterscheiden. Da man dann als Daten für das Ticket die der anderen Person angibt wird revelmässig für das Verkehrsunternehmen wohl der Eindruck entstehen dass die andere Person das Ticket gekauft hat. Also klassische vertretungshandlung (164 bgb)

sharp dew
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Je nach Ausgestaltung könnte man mit der Offenkundigkeit in Probleme laufen, deshalb war ich mit der Aussage eher vorsichtiger. Aber in der Praxis dürfte es häufig auf ne Stellvertretung hinauslaufen. Mit dem ersten Rat im Thread wäre ich daher äußerst vorsichtig ^^

regal mirage
mint glacier
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hier war die Verwendung des Kontos ja (jedenfalls laut der anderen Frage) mit seinem Einverständnis

mint glacier
regal mirage
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Ich lese hier nur: "Eine Frage wenn ich für jemanden [...]"

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Würde hier nicht direkt eine Stellvertretung unterstellen. Ticketkäufer und Nutzer müssen keinesfalls identisch sein.

sharp dew
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Er gibt die Willenserklärung für jemand anderen ab. Das ist quasi die Definition der Stellvertretung

regal mirage
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Nein. Wie kommst du drauf?

mint glacier
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ich würde auf jeden Fall das Ticket selber kündigen - sonst wird dqas Geld ja weiter geschuldet, da der Vertrag an sich nicht gekündigt ist und es wird interessant, wer dann das geld schuldet...

regal mirage
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Wenn ich für mein Kind ein Bonbon kaufe, gebe ich doch auch keine WE für ihn ab. :d

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Ticketkäufer und Nutzer müssen keinesfalls identisch sein. :Shrug:
Ich erinnere mich gut daran das die DB zum Beispiel auch jedes Mal fragt, ob der Ticketinhaber gleich den Kontoinhaber sein solle

sharp dew
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Dann müsste die Frage konkretisiert werden. Aber wenn ich für jemand anderen das Ticket kaufe, wird das regelmäßig in solchen Konstellation einfach nur aus mangelnden technischen Möglichkeiten der anderen Partei resultieren und nicht aus reiner Gutmütigkeit sein

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Selbst wenn ich aber annehme, dass ich den Vertrag schließe, würde ich der anderen Person das Ticket danach überlassen. Eine eigenmächtige Kündigung ohne entsprechende Kündigung könnte da durchaus gegen 242 verstoßen und Schadensersatzansprüche begründen

molten wharf
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Ich sehe bei der Sache 3 Rollen:

  • Den Vertragsschließenden, welches für den Vertrag verantwortlich ist und Adressat aller Rechten und Pflichten daraus ist. (Im Rahmen des Vertrages)
  • Den Zahlenden, welches die Schuld aus dem Vertrag bedient.
  • Den Begünstigten, welches die Leistung aus dem Vertrag bezieht.
    In der Regel fallen alle 3 Rollen aufeinander.
    z.B.
    V schließt für den Fall seines Todes eine Risikolebensversicherung ab, welches von Z bezahlt wird, und begünstigt B.
    Als Vertragschließender trägt V alle Pflichten aus dem Vertrag. Obwohl die Schuld von Z beglichen wird, bleibt V der Schuldner aus dem Vertrag. Je nach dem aus welchen Gründen Z V's Schuld bezahlt, ergeben sich unter Umständen weitere Rechten und Pflichten zwischen V und Z.