Wenn in einem Gesetzestext "Wohnsitz" nicht näher definiert ist, als wenn nicht explizit zwischen Zweitwohnsitz und Hauptwohnsitz unterschieden wird, kann man dann von einer Behörde verlangen, sich daran zu orientieren? Konkret geht es um die Auslegung das FahrlG und die Zuständigkeiten der Behörde Brandenburg an der Havel und Berlin.
#Wohnsitz nicht näher definiert
1 messages · Page 1 of 1 (latest)