#Schwarzfahren
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Und nur weil der Busfahrer dir Zutritt gewährt, macht das eine abgelaufene Fahrkarte nicht gültig.
Steht auch in fast jeder Nutzungsbedingung und z.B. in der "EVO" vom ÖPNV oder an Bussen, Bahnen oder was auch immer "Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis" oder gültiger Fahrkarte.
"Der Fahrgast muss zu Beginn der Beförderung im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Der Fahrgast hat sich die gültige Fahrkarte grundsätzlich vor Fahrtantritt für die gesamte zurückzulegende Fahrstrecke zu beschaffen. Bei Nutzung einer Zeitkarte mit tageszeitlich begrenzter Gültigkeit ist die Kombination mit einer Einzelfahrkarte für den vor dem zeitlichen Gültigkeitsbeginn durchfahrenen Streckenabschnitt zulässig. Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs noch nicht mit einer für diese Fahrt gültigen Fahrkarte versehen, hat er, sofern ein Fahrkartenverkauf im Fahrzeug vorgesehen ist, unverzüglich und unaufgefordert die erforderliche Fahrkarte zu lösen."
Und Sorry, wenn ich dich kontrollieren würde und du sagst mir dann - och bitte, ich habe 12 Jahre lang den Bus genutzt ohne dass was passiert ist, dann würde ich dir die 60Euro erst Recht aufbrummen.