Hier geht es mir um die Unterschiede in der Gewährleistung zur Neuware.
Hier erstmal, was ich weiß (Gebraucht VS. Neu):
- Die Dauer ist 1 Jahr statt 2.
- Die Dauer der Beweislastumkehr ist gleich. (bei beiden 1 Jahr)
- Bekannte Mängel bei Gebrauchtem kann man nicht rügen.
Die Frage, die mir aufkommt ist:
- Wie ein subjektiver Zustand bewertet wird? (z.B. sehr gut)
- Sofern nicht genannt, Gebraucht das selbe Leisten muss wie die Neuware? (auch Zubehörumfang)
- Gebraucht nahezu die selbe Lebensdauer haben muss? (Sofern kein alter genannt)
- ob innerhalb des 1 Jahres man bis auf bekannte Mängel das selbe aus der Gewährleistung erwarten kann?