#Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

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grand cradle
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Hier geht es mir um die Unterschiede in der Gewährleistung zur Neuware.
Hier erstmal, was ich weiß (Gebraucht VS. Neu):

  • Die Dauer ist 1 Jahr statt 2.
  • Die Dauer der Beweislastumkehr ist gleich. (bei beiden 1 Jahr)
  • Bekannte Mängel bei Gebrauchtem kann man nicht rügen.

Die Frage, die mir aufkommt ist:

  • Wie ein subjektiver Zustand bewertet wird? (z.B. sehr gut)
  • Sofern nicht genannt, Gebraucht das selbe Leisten muss wie die Neuware? (auch Zubehörumfang)
  • Gebraucht nahezu die selbe Lebensdauer haben muss? (Sofern kein alter genannt)
  • ob innerhalb des 1 Jahres man bis auf bekannte Mängel das selbe aus der Gewährleistung erwarten kann?
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Wenn es heißt:
"Der Artikel kommt mit Originalkarton in einer Umverpackung. Der Originalkarton ist beschädigt."
Ist es ein Mangel, wenn der Originalkarton gänzlich fehlt?