Ich habe mich in für ein Deutsch Französischen Master Abschluss in Frankreich beworben. Die Hälfte wird in Deutschland abgelegt und der Rest in Frankreich und dadurch bekommt man zwei Abschlüsse. Ich glaub das ganz wird deutsch französisch Hochschule genannt.
Soweit so gut. Nun hier wird etwas unlogisch, man kann sich entweder in Frankreich bewerben oder in Deutschland. In Frankreich ist lediglich ein Bewerbung Gespräch und ein Motivationsschreiben nötig und man bekommt entweder eine Zusage oder Absage. In Deutschland hingegen muss man zwigend unter 2.5 eine Durschnitt haben und 1 Tag schriftliche Klausuren ablegen. Im Zeitpunkt der Bewrbung habe ich mich in Frankreich beworben, da ich ein Französich Abitur habe.
Nun das unlogisch dran ich wurde in Frankreich angenommen und in Deutschland wurde ich für den selben Programm direkt eine Ablehubg bekommen. Da ich mich offiziel im Frankreich einschreibe muss und in Deutschland ist dann die Hochschule als Partner angesehen.
Nun die Frage wäre es dann erlaubt wenn man die Vorausetzung eines Landes erfüllt aber nicht des ander
es sich dann zu immatrikulieren ? Ich gehe davon aus das Französisch Hochschulrecht vorang hat, da ich au
ch Anspruch auf Erasmus in Deutschland habe.( Für Franzosen ist Deutschland ein Auslandaufenthalt)