#Praktikant beim Sicherheitsdienst

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balmy maple
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Max (21 Jahre) macht ein Praktikum über die Arbeitsagentur bei einem Sicherheitsdienst, in diesem soll er eine 12 Stunden lange Nachtschicht übernehmen, in welcher er alleine ein öffentlich zugängliches Objekt bewachen soll, welches durchgängig bewacht sein muss.
Als Ansprechpartner steht die 5km. entfernte Einsatzleitstelle zur Verfügung, welche Telefonisch rund um die Uhr zu erreichen ist, diese kann im Notfall Bereitschaftsfahrer aussenden, sofern diese nicht durch andere Notfälle beschäftigt sind.
Max hat keine Schulungen, Lehrgänge oder vergleichbare Qualifikationen für die Sicherheitsbranche.

Wie ist die Situation rechtlich zu bewerten?
Mit welchen Konsequenzen hätte der Arbeitgeber zu rechnen?
Wer müsste für Sach/Personen Schäden aufkommen?

Danke für die Antworten, über Quellen bzw. die Paragraphen dazu würde ich mich freuen.

nocturne crow
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also zu 12h am stück fällt mir schonmal das arbeitszeitgesetz ein, das maximal 10h am tag erlaubt

violet island
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Für den Sicherheitsdienst ist ein §34a der Gewerbeordung zwingend erforderlich. Ein Praktikant darf nicht alleine ein Objekt bewachen oder sogar Bestreifen. Ein Praktikant darf im Sicherheitsdienst für 8 Stunden unter Aufsicht eingesetzt werden. Das heist Max übernimmt eine 12 Stunden Nachtschicht in einer Führungposition welches schon unzulässig ist da Max keine Qualifikation und auch keine Schulung im Sicherheitsgewerde hat. Die Schulung welche eine 40 Stunden Woche hat zählt als Qualifikation im Sicherheitsgewerbe wenn ein Verantworlicher vor Ort die Führungposition besitzt. Das heist wer in einer Führungsposition ist hat auch den §34a der Gewerbeordnung und diese ist die Grundvoraussetzung für eine Führungsposition im Öffendlichen Raum. Max benötigt also den IHK Abschluss nach §34a der Gewerbeordung wenn Max eine 12 Stunden Nachtschicht alleine ein Objekt im Öffendlichen zugänglichen Bereich bewachen soll. Zu guter letzt sollte man hier den Arbeitgeber dem Ordungsamt melden da er sich Rechtswidrig verhält.