Max (21 Jahre) macht ein Praktikum über die Arbeitsagentur bei einem Sicherheitsdienst, in diesem soll er eine 12 Stunden lange Nachtschicht übernehmen, in welcher er alleine ein öffentlich zugängliches Objekt bewachen soll, welches durchgängig bewacht sein muss.
Als Ansprechpartner steht die 5km. entfernte Einsatzleitstelle zur Verfügung, welche Telefonisch rund um die Uhr zu erreichen ist, diese kann im Notfall Bereitschaftsfahrer aussenden, sofern diese nicht durch andere Notfälle beschäftigt sind.
Max hat keine Schulungen, Lehrgänge oder vergleichbare Qualifikationen für die Sicherheitsbranche.
Wie ist die Situation rechtlich zu bewerten?
Mit welchen Konsequenzen hätte der Arbeitgeber zu rechnen?
Wer müsste für Sach/Personen Schäden aufkommen?
Danke für die Antworten, über Quellen bzw. die Paragraphen dazu würde ich mich freuen.