Hi zusammen,
wie die Tage schon mal im Chat geschrieben, würde ich hier gern mal die Diskussion zu einem Bescheid eröffnen:
TLDR: komplette Ablehnung in beiden Verfahren wegen dem "Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung" [der Regierung]. Das mag zum Teil einschlägig sein, jedoch handelt es sich bei einem Großteil meiner Anfrage um ein abgeschlossenes Verfahren (der Rücktritt ist ja durch), daher sind Willensbildung- und Entscheidungsprozess ja bereits komplett beendet.
Wie ich finde irre schwammig formuliert. Eine doppelte (Komplett-)Ablehnung für zwei verschiedene Themen.
Der Kernbereich ist zwar vom BVerfG grob definiert, die Erläuterung ist aber nicht abschließend und umfasst vorallem abgeschlossene Verfahren (wie hier vorliegend) nicht vollumfänglich.
Wie seht ihr das?
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