#Apostille von Einbürgerungsurkunde

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acoustic crow
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Ich brauche eine Apostille von meiner Einbürgerungsurkunde, um meinen Herkunfstland zu beweisen, das ich Ausländer bin. (Ein Erb Geschichte) Nun habe ich ein bisschen Angst, was mit der Urkunde geschehen wird. Ich habe die im Briefkasten im Original mit ein Antrag an der Regierung von Oberbayern eingeworfen.

Das Bürgerbüro hat mir abgelehnt die Einbürgerungsurkunde zu beglaubigen, das es gesetzlich Verboten ist. Stimmt es ?

Kann ich meine Einbürgerungsurkunde apostilleren oder nicht ?

Bekomme ich das Original mit einer Apostille zurück oder eine Kopie die Apostilliert wird ?

Was bedeutet rechtlich ein Apostille im Gegensatzt zur einfacher Beglaubigung ?

Wie sicher ist es das ich das Original zurück bekomme von der Behörde. Ich habe wirklich Angst das mein Einbürgerungsurkunde verschwindet. Das kann mir ziemlich viel Schwierigkeiten vorbereiten.

waxen tusk
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Zur Apostille: nach dem was ich gerade nachgelesen habe kommt das auf dem Original zurück. Das ist quasi eine Bestätigung "ja, das ist wirklich eine deutsche Urkunde".
Deshalb vermutlich auch die Weigerung des Bürgerbüros: die dürfen nur beglaubigen, dass Kopien mit dem Original übereinstimmen (und auch das nicht unbedingt in allen Fällen) - aber nicht zwingend, dass schon das Original echt ist.