#Gedankenexperiment zum Patentrecht

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hybrid needle
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Eine Erfindung ist nur patentierbar, wenn sie neu ist (§ 1 Abs. 1 PatG).
In dem hypothetischen Fall, dass jemand die Cola-Rezeptur per Zufall auch "entdeckt", wäre diese Entdeckung nicht neu (Cola hat sie ja schon lange) und damit nicht patentierfähig.

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"Neu" bedeutet nicht zwingend, dass bisher kein Patent darauf angemeldet wurde. Auch vergangene, nicht patentierte Erfindungen sind später nicht mehr "neu" und damit nicht mehr patentierbar.