Hallo,
ich arbeite derzeit als Honorarkraft in einem Nachhilfeinstitut und werde im Juli zusätzlich eine Teilzeitstelle antreten.
Jetzt frage ich mich, ob ich durch die Kombination beider Tätigkeiten die steuerlichen Freibeträge überschreite – insbesondere im Hinblick auf die Einkommensteuer.
Ich wohne in Nordrhein-Westfalen.
Was muss ich dabei beachten und was kann ich gegebenenfalls tun, um steuerliche Nachteile zu vermeiden?
Viele Grüße
Tania